Für angestellte pflegende Angehörige
04.04.2025 Beinwil/FreiamtMotion von Franziska Stenico, Mitte, Beinwil
Arbeitsrechtliche Grundlagen für angestellte, pflegende Angehörige fordern die Fraktionen Mitte, FDP und SVP mit Franziska Stenico als Sprecherin.
Pflegende Angehörige sollen in einem ...
Motion von Franziska Stenico, Mitte, Beinwil
Arbeitsrechtliche Grundlagen für angestellte, pflegende Angehörige fordern die Fraktionen Mitte, FDP und SVP mit Franziska Stenico als Sprecherin.
Pflegende Angehörige sollen in einem Anstellungsverhältnis den arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterstellt sein. «Der Regierungsrat wird aufgefordert, dafür rechtliche Grundlagen zu schaffen», fordern die Motionärin um die Beinwiler Grossrätin Franziska Stenico. Sie begründen dies damit, dass pflegende Angehörige für die Gesundheitsversorgung im Aargau sehr wichtig seien. «Sie leisten einen wichtigen Beitrag in der Versorgung von Pflegebedürftigen und sparen den Gemeinden aufgrund tieferer Normkosten grosse Summen an Pflegerestkosten.»
Dabei nehmen die Motionäre Bezug auf ein Bundesgerichtsurteil von 2019. Seitdem können sich pflegende Angehörige durch die obligatorische Krankenpflege-Versicherung für die erbrachten Leistungen in der Grundpflege eines Angehörigen entschädigen lassen. 2020 geht das Bundesamt für Gesundheit von rund 600 000 pflegenden Angehörigen aus. «Entsprechend hoch ist auch im Kanton Aargau das Potenzial für pflegende Angehörige, sich bei einer Spitex-Organisation anstellen und entlöhnen zu lassen», betonen die Motionäre. Zwischenzeitlich seien mehrere Spitex-Unternehmen entstanden, die sich genau auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert haben und «damit offensichtlich lukrative Gewinne erwirtschaften, was äusserst stossend ist». Darum kommen die Motionäre zum Schluss: «Die Anstellungsbedingungen für pflegende Angehörige sind sehr unterschiedlich.» Darum sei es an der Zeit, die pflegenden Angehörigen vollumfänglich den arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu unterstellen. «Vor allem angesichts der potenziell grossen Zahl dieser diversen Anstellungen in den Spitex-Organisationen.» Damit seien stets gleiche und faire Arbeitsbedingungen und der nötige Arbeitnehmerschutz für pflegende Angehörige gewährleistet. --red/ake