BNO-Teiländerungen erneut Thema an der «Gmeind»
Seit diesem Februar ist die neue Bau- und Nutzungsordnung in Kraft – ausgenommen dreier Details. Diese sollen nun definitiv ausgeräumt werden. Die Stadt hat einen Weg gefunden, bei dem sie einiges ...
BNO-Teiländerungen erneut Thema an der «Gmeind»
Seit diesem Februar ist die neue Bau- und Nutzungsordnung in Kraft – ausgenommen dreier Details. Diese sollen nun definitiv ausgeräumt werden. Die Stadt hat einen Weg gefunden, bei dem sie einiges an Geld spart.
Was ist wesentlich und was unwesentlich? Um diese Frage geht es bei der Beurteilung, ob an einer Gemeindeversammlung Änderungen an einer aufgegleisten BNO beschlossen werden dürfen. «Unwesentliche» Änderungen dürfen beschlossen werden, «wesentliche» nicht. Und weil der Kanton – anders als die damalige Bremgarter Regierung – die drei im Oktober 2024 an der «Gmeind» beschlossenen Planänderungen im Nachgang für «wesentlich» erklärte, waren diese damit unzulässig.
Schutzobjekte und Dachdurchbrüche
Konkret geht es um die Unterschutzstellungen zweier privaten Liegenschaften, welche der Souverän nach jeweiligen Anträgen der Besitzer nicht wollte. Und um die ersatzlose Streichung eines Paragraphen in der BNO, welche die zulässige Summe aller Dachdurchbrüche (ausserhalb der Altstadtzone) auf einen Drittel der Gesamtlänge der Fassade beschränken wollte (Usus in anderen Gemeinden sind ansonsten zwei Drittel). Ein Antrag, wonach diese besondere Bremgarter Reglementierung unnötig sei, war an besagter «Gmeind» ebenfalls angenommen worden.
Durch die «Wesentlich»-Deklarierung jener insgesamt drei Planänderungen verdonnerte der Kanton die Gemeinde Bremgarten in der Folge aber vermeintlich dazu, nochmals das gesamte Mitwirkungs- und Rechtsschutzverfahren für jene drei Teiländerungen durchführen zu lassen. Ein grosser Aufwand, der entsprechende Kosten verursacht hätte, und ein Entscheid, über den sich alle ärgerten. An der vergangenen «Gmeind» wurde ein Kredit über 200 000 Franken dafür beantragt und genehmigt.
Den Spiess umgedreht
Doch die Stadt hat nun offenbar einen Kniff gefunden, den Prozess zu verkürzen und dieses Geld einzusparen. Die Gemeinde Bremgarten dreht den Spiess nämlich einfach um. Die drei Geschäfte kommen wieder vor den Souverän, so als würde Bremgarten sie wie in der BNO ursprünglich geplant im Regelwerk verankern wollen. Denn wenn man mit Anträgen kommt, die sich nicht von der Version der BNO vor besagter «Gmeind» im Oktober 2024 unterscheiden, handelt es sich nicht um Änderungen, die wieder das ganze Rechtsschutzverfahren durchlaufen müssen. Der Stadtrat beantragt nun also an der «Gmeind» die Unterschutzstellung der betreffenden Objekte und die Beschränkung der maximalen Dachdurchbruchssumme auf einen Drittel. Lehnt die Stimmbevölkerung dies ab (und bestätigt damit ihre Entscheidung vom Oktober 2024), ist man als Bremgarter Einwohnergemeinde aus dem Schneider. «Wir haben dies mit den entsprechenden Ämtern in Aarau abgeklärt», sagt Bau-Abteilungsleiter Stefan Walder. Ein pragmatischer Kniff also, mit dem Bremgarten 200 000 Franken – und viel Zeit und Nerven spart. --huy