Ein «Geschenk» mit Nachteilen
14.11.2023 Islisberg, Kelleramt«Gmeind» in Islisberg am Freitag, 17. November
Soll die Kantonsstrasse ins Gemeindeeigentum übernommen werden, um Tempo 30 realisieren zu können? Über diesen Grundsatzentscheid hat der Souverän an der anstehenden «Gmeind» zu ...
«Gmeind» in Islisberg am Freitag, 17. November
Soll die Kantonsstrasse ins Gemeindeeigentum übernommen werden, um Tempo 30 realisieren zu können? Über diesen Grundsatzentscheid hat der Souverän an der anstehenden «Gmeind» zu befinden. Der Gemeinderat lehnt das Geschäft klar ab.
Eine Gemeinde möchte vom Kanton eine Strasse übernehmen. Was nur in sehr seltenen Fällen vorkommt, könnte in Islisberg Realität werden. Aufgrund eines Antrags, der an der letzten Einwohnergemeindeversammlung dem Gemeinderat gestellt wurde, hat sich dieser zwischenzeitlich mit dem Kanton über eine Abtretung der Kantonsstrasse K408 beschäftigt. Grundsätzlich ist eine solche Abklassierung der Strasse möglich. Doch auch wenn die Islisbergerinnen und Islisberger dem zustimmen würden, wäre eine tatsächliche Eigentumsübergabe noch nicht in trockenen Tüchern.
Der Ursprung dieses aussergewöhnlichen Geschäfts liegt in den lang geführten Diskussionen zum Thema Tempo 30. Über verschiedene Gemeindeversammlungen hinweg dominierte die Frage, ob und wie die Massnahmen zur Temporeduktion umgesetzt werden sollten.
Bisherige Massnahmen zeigen Wirkung
Im Juni kam man dann zu einer Entscheidung: Tempo 30 wird auf gewissen Gemeindestrassen realisiert, samt verkehrsberuhigenden Massnahmen wie Pollern und Fussgängerlängsstreifen. «Die Massnahmen zeigen Wirkung», erklärt Gemeindeammann Rolf Roth. «Auch die Bevölkerung hat die Auswirkungen der Massnahmen positiv bewertet.»
Da das Tempo-30-Gebot aber für das ganze Gemeindegebiet, vor allem aber auch in den Dorfeingängen Richtung Arni und Bonstetten, beschäftigt, geht das Thema nun in eine weitere Runde. Eine Tempo-30-Zone soll auch auf der Kantonsstrasse realisiert werden. «Eine Tempo-30-Zone ist grundsätzlich nur auf Gemeindestrassen, nicht aber auf Kantonsstrassen möglich», so die Ausführungen in der Gemeindebroschüre.
Grossrat hat das letzte Wort
Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat diesbezüglich Abklärungen mit dem Kanton getätigt und die Ergebnisse werden an der anstehenden «Gmeind» präsentiert. Gemäss Kanton sei eine Abklassierung denkbar. Für das weitere Vorgehen müsse nun seitens der Bevölkerung der Grundsatzentscheid gefällt werden, ob man die Strasse übernehmen möchte oder nicht. Das sei aber nur ein nächster Schritt im Gesamtprozess. «Letztlicht hat der Grosse Rat das letzte Wort», so Rolf Roth.
Verschiedene Nachteile
Für den Gemeinderat ist klar: Eine Übernahme ist ein «Geschenk mit verschiedenen Nachteilen». «Es ist insofern ein Geschenk, als dass bei der Übernahme der Strasse ins Gemeindeeigentum keine Kosten entstehen. Dafür haben es die Folgekosten in sich.» Ab Zeitpunkt der Übernahme wäre die Gemeinde zum Unterhalt der Strasse verpflichtet. Jährliche Kosten von bis zu 80 000 Franken würden für die Gemeinde anfallen, Tendenz steigend. Einen Grossteil davon macht der Winterdienst aus. Gemäss Berechnungen würden die jährlichen Kosten rund 4 bis 5 Steuerprozent ausmachen. «Das ist zu viel für eine kleine Gemeinde», so Roth.
Langfristige Folgen
Komme hinzu, dass zusätzliche Kosten für die Durchsetzung von Tempo 30 durch die Realisierung von jeweiligen Massnahmen anfallen. Der Gemeinderat sieht aus diesen Gründen in der Übernahme keinen Sinn. Gemeindeammann Rolf Roth betont: «Es wäre ein kurzfristiger Entscheid, der langfristig benachteiligende Auswirkungen hätte. Und welchen die nachfolgenden Generationen auszubaden hätten.» --cbl
Die Traktanden
Die Einwohnergemeindeversammlung findet am Freitag, 17. November, um 20 Uhr im Schulhaus Steindler statt. Folgende Geschäfte werden behandelt: 1. Protokoll. – 2. Budget. – 3. Übernahme der Kantonsstrasse K408 ins Eigentum der Gemeinde – Antrag auf Ablehnung. – 4. Verkauf eines Teilstücks (40 m2) der Parzelle Nr. 145 (Oberdorfstrasse) im Eigentum der Gemeinde Islisberg für pauschal 10 000 Franken; Genehmigung des Teilungsvertrages mit Kaufvertrag und Vereinigung mit der ALOS Immo AG (Käuferin). – 5. Genehmigung eines Rahmenkredits von 70 000 Franken für die Umstellung der Strassenbeleuchtung auf LED. – 6. Verschiedenes und Umfrage, a) Mitteilungen des Gemeinderats: Anschluss an das Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt per 1. Januar 2024, b) Wortmeldungen aus der Versammlung.