Eigenmietwert: Ein historischer Sieg
28.10.2025 WerbungDer 28. September 2025 wird als historischer Tag in die Geschichte des Wohneigentums in der Schweiz eingehen. An diesem Sonntag hat die Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich gutgeheissen. Erfahren Sie, was dieser Entscheid bedeutet – und wie es nun ...
Der 28. September 2025 wird als historischer Tag in die Geschichte des Wohneigentums in der Schweiz eingehen. An diesem Sonntag hat die Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich gutgeheissen. Erfahren Sie, was dieser Entscheid bedeutet – und wie es nun weitergeht.
(fs) Für den HEV Aargau ist der Erfolg gleich doppelt erfreulich: Keine einzige Gemeinde im Kanton hat die Vorlage abgelehnt – nicht einmal die grossen Städte. Dieses Ergebnis zeigt eindrücklich, wie stark der Wunsch nach einer faireren Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums in der Bevölkerung verankert ist.
Entscheidend für den Abstimmungserfolg war die Mobilisierung unter den Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern. Zahlreiche Gespräche wurden geführt, Veranstaltungen besucht, Leserbriefe geschrieben und im persönlichen Umfeld Überzeugungsarbeit geleistet. Der Dank des HEV Aargau gilt allen, die mitgeholfen haben – ob im Grossen oder im Kleinen. Dieses Miteinander wird auch künftig wichtig sein, wenn es darum geht, politische Angriffe auf die Eigentumsfreiheit abzuwehren.
Was nun auf uns zukommt
Doch was bedeutet das Abstimmungsergebnis konkret? Zunächst einmal: Der Eigenmietwert verschwindet nicht über Nacht. Der Bundesrat hat angekündigt, dass die Umsetzung frühestens ab Steuerjahr 2028 erfolgen wird. Angesichts der Tatsache, dass es sich um eine der grössten steuerlichen Umstellungen seit Jahren handelt, ist diese Übergangsfrist nachvollziehbar.
Ein weiterer Punkt betrifft die Tourismuskantone. Im Rahmen des politischen Kompromisses wurde ihnen zugesichert, dass sie eine sogenannte Objektsteuer auf Zweitwohnungen einführen können, um ihre Ausfälle kompensieren zu können. Es braucht aber natürlich eine gewisse Zeit, um eine solche neue Steuer durch die kantonalen politischen Instanzen zu bringen.
Übergangszeit nutzen
Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer stellt sich die Frage, wie sie sich bis zur Umstellung verhalten sollen. Es ist sinnvoll, allfällige, ohnehin anstehende werterhaltende Investitionen in den kommenden zwei Jahren zu planen und umzusetzen. Wichtig ist dabei, frühzeitig mit Handwerkern Kontakt aufzunehmen – die Nachfrage ist hoch, und eine saubere Planung spart Zeit und Geld. Am besten werden die Kosten auf mehrere Jahre verteilt, um steuerliche Effekte optimal zu nutzen. Stockwerkeigentümergemeinschaften sollten ausserdem überlegen, mittel Beschluss die Einlagen in den Erneuerungsfonds vorübergehend zu erhöhen.
Besonders zu beachten ist, dass Umweltmassnahmen und energetische Investitionen voraussichtlich auch künftig auf kantonaler Ebene abzugsfähig bleiben. Der Aargauer Regierungsrat hat auf eine parlamentarische Anfrage hin bereits Zustimmung signalisiert. Deshalb lohnt es sich allenfalls, andere Unterhaltsarbeiten vorzuziehen. Massnahmen im Bereich Energie und Umwelt dürften auch nach der Umstellung attraktiv bleiben.
Zusammen stärker
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein grosser Sieg für das Wohneigentum in der Schweiz. Doch nur, wenn wir auch in Zukunft zusammenstehen, werden wir die Eigentumsfreiheit erfolgreich verteidigen. Der HEV Aargau dankt Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung – im Abstimmungskampf, aber auch für das, was noch vor uns liegt.
Mit über 40 000 Mitgliedern ist der HEV im Kanton Aargau der Interessenvertreter von Immobilieneigentümern. Wir beraten in Rechts- und Baufragen, bewerten und vermitteln Liegenschaften und bieten Vorlagen, Broschüren sowie Literatur zum Thema Immobilien an.
Kontakt: HEV Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tel. 056 200 50 50, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch
