Auszeichnung für die Gemeinde
Am 18. November wurde die Gemeinde Zufikon als «ehrenamtsfreundlichster Arbeitgeber im Bereich des Feuerwehrwesens» vom Aargauischen Feuerwehrverband ausgezeichnet. Gemeinden oder Firmen, die mit dem Award ausgezeichnet werden, ...
Auszeichnung für die Gemeinde
Am 18. November wurde die Gemeinde Zufikon als «ehrenamtsfreundlichster Arbeitgeber im Bereich des Feuerwehrwesens» vom Aargauischen Feuerwehrverband ausgezeichnet. Gemeinden oder Firmen, die mit dem Award ausgezeichnet werden, ermöglichen es vielen ihrer Mitarbeitenden, sich in der Feuerwehr zu engagieren.
Fast ein Drittel der Angestellten der Gemeinde Zufikon engagieren sich in ihrer Freizeit für die Feuerwehr. Anlässlich der Preisverleihung in Villmergen durfte Gemeindeammann Daniel Stark von Landammann Jean-Pierre Gallati den mit 500 Franken dotierten Award entgegennehmen.
Der Gemeinderat und die Verwaltungsangestellten sind stolz, den Preis verliehen zu bekommen, freuen sich über die Ehrung und danken allen Angehörigen der Feuerwehr, welche sich Tag und Nacht für Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner einsetzen.
Versand des Zufiker Terminkalenders 2024
Der neue Kalender wird Mitte Dezember an alle Haushaltungen zugestellt. Das PDF-Dokument kann bereits heute auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.
Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Die Einwohnergemeindeversammlung Zufikon hat am 16. November allen Geschäften zugestimmt. Die amtliche Publikation der Beschlüsse erfolgte am 24. November im Bremgarter Bezirks-Anzeiger. Die Referendumsfrist wird am 27. Dezember ablaufen.
Die Ortsbürgergemeinde Zufikon hat am 20. November ebenfalls alle vorgelegten Geschäfte gutgeheissen. Die Beschlüsse konnten mit 73 anwesenden Stimmberechtigten abschliessend genehmigt werden. Die amtliche Publikation erfolgte ebenfalls am 24. November 2023. Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung können zudem auf der Homepage der Gemeinde Zufikon eingesehen werden.
Fahrplanwechsel mit nur minimalen Änderungen
Ab 10. Dezember gilt der neue Fahrplan. Informationen gibt es auf der entsprechenden Kantonsseite unter www.postauto.ch/fahrplanwechsel.
Auf nicht angezeigten Linien gibt es zum Fahrplanwechsel 2023/2024 keine oder nur minimale Änderungen.