Ausnahmebewilligung für «Reussputzete»
12.01.2024 Eggenwil, Region BremgartenAktuelles aus dem Gemeindehaus Eggenwil
Der Sportfischerverein Bremgarten an der Reuss setzt sich seit Jahrzehnten nebst der Wahrung und Hebung der Fischerei in der Reuss sowie der Verbesserung und Ordnung der bestehenden Fischereiverhältnisse ebenso aktiv für den ...
Aktuelles aus dem Gemeindehaus Eggenwil
Der Sportfischerverein Bremgarten an der Reuss setzt sich seit Jahrzehnten nebst der Wahrung und Hebung der Fischerei in der Reuss sowie der Verbesserung und Ordnung der bestehenden Fischereiverhältnisse ebenso aktiv für den Umweltschutz ein. So führt der Verein auch dieses Jahr die «Reussputzete» durch. Der am Samstag, 24. Februar, entlang des Reussufers aufgefundene Unrat wird an geeigneten Sammelstellen deponiert und schliesslich mittels eines kleinen Transportfahrzeugs abgeführt.
Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat dem Verein gestützt auf die Vorschriften des Strassenverkehrsrechts eine Ausnahme- respektive Sonderbewilligung für das Befahren von mit Fahrverbot belegten Zufahrtsstrassen und -wegen in der Eggenwiler Reussebene erteilt.
Die Gemeindebehörde dankt den Verantwortlichen des Sportfischervereins Bremgarten an der Reuss und allen beteiligten Helferinnen und Helfern erneut für ihr allseits geschätztes wertvolles Engagement zugunsten von der Natur und Landschaft.
Rechenschaftsbericht des Betreibungsamtes Eggenwil
Seit Anfang März 2022 wird das Betreibungsamt Eggenwil durch das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten geführt.
Das Obergericht hat auf Ersuchen der beteiligten Gemeinden mit Entscheid vom 8. November 2023 den Zusammenschluss der Gemeinden Arni, Berikon, Eggenwil, Islisberg, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Unterlunkhofen und Widen zum Betreibungskreis «Regionales Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt» genehmigt. Damit wird auch das Betreibungsamt Eggenwil seit Beginn dieses Jahres nicht mehr als rechtlich eigenständiges Amt geführt, sondern ist fortan Teil des gemeinsamen neuen Betreibungskreises.
Im vergangenen Jahr reduzierte sich beim Betreibungsamt Eggenwil mit 264 die Gesamtzahl der eingegangenen Betreibungs-, Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren im Vergleich zum Vorjahr (292). Die eingegangenen Betreibungsbegehren lagen mit 187 auf Vorjahresniveau (186). Davon wurden 19 (4) Begehren zurückgewiesen.
Bei allen ausgestellten 158 (173) Zahlungsbefehlen handelte es sich um die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs. Die in Betreibung gesetzten Forderungen der Gläubiger nahmen mit rund 1,848 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr (rund 0,476 Millionen Franken) massiv zu.
Total überwies das Betreibungsamt Eggenwil 214 767 Franken (168 713 Franken) an die Gläubiger, wovon 73 144 Franken (45 019 Franken) auf Zahlungen an die Abteilung Finanzen entfielen.
Die Gemeinde musste letztes Jahr alleine beim Betreibungsamt Eggenwil 17 (18) Betreibungsbegehren mit einer betriebenen Gesamtsumme von 59 540 Franken (162 111 Franken) einleiten. Infolge fruchtloser Pfändung oder nach Ablauf des Lohnpfändungsjahrs wurden der Gemeinde 4 (7) Verlustscheine im Gesamtwert von 14 000 (24 216) Franken ausgestellt.
Nach wie vor betreffen die meisten Zahlungsbefehle offene Krankenkassenprämien, Steuerforderungen, Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsbeiträge. Betreibungen von Inkassobüros, also abgetretene Forderungen, nahmen ebenfalls zu.
Weitere Zahlen aus dem Betreibungsamt Eggenwil: erhobene Rechtsvorschläge: 12 (26), Auskünfte aus dem Betreibungsregister: 195 (204), ausgestellte Konkursandrohungen: 1 (3), vollzogene Pfändungen: 57 (71), ausgestellte Verlustscheine: 24 (44), Rechtshilfegesuche von anderen Ämtern: 2 (4).
Grundsätzlich keine vorzeitige Löschung
Für die bei der Gemeinde in Verzug stehenden Beträge bestehen vielfach Ratenzahlungsvereinbarungen. Bleiben Zahlungen dennoch aus, werden die Steuer- oder Gebührenforderungen nach mehrfach erfolglosen Mahnungen konsequent betrieben.
Einträge im Betreibungsregister bleiben gesetzlich fünf Jahre bestehen. In den letzten Jahren erreichten die Gemeindebehörde zunehmend Gesuche um vorzeitige Löschungen. Solche Begehren zur Löschung einer zu Recht erfolgten Betreibung werden in der Regel abgewiesen, auch dann, wenn die Forderung nach Erhalt des Zahlungsbefehls beglichen worden ist.
Der Gesetzgeber hat bewusst vorgesehen, dass Betreibungen in den Registern festzuhalten sind. Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs kann jede Person über sich selbst oder – wenn ein Interesse glaubhaft gemacht wird – über eine andere Person beim Betreibungsamt Einsicht in das Betreibungsregister verlangen oder sich Auszüge daraus geben lassen. Dieses öffentliche Register soll Dritten als Informationsquelle zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person dienen, beispielsweise vor Abschluss eines Mietverhältnisses. Würden erledigte Betreibungen regelmässig vorzeitig wieder gelöscht, würde Dritten gegenüber ein falsches Bild vermittelt und damit letztlich Sinn und Zweck des Betreibungsregisters unterlaufen.
Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr lediglich in zwei hinreichend begründeten Ausnahme- respektive Härtefällen die vorzeitige Löschung von Betreibungsregistereinträgen bewilligt.
Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe
Gestützt auf das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz besteht für wirtschaftlich schwache Eltern ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Damit soll gesichert werden, dass das neugeborene Kind während sechs Monaten durch einen Elternteil betreut werden kann.
Der Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe besteht, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Anspruchsberechtigt sind die im gleichen Haushalt lebenden Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil des neugeborenen Kindes.
Weiterführende Informationen sowie das erforderliche Gesuchsformular sind auf der Website des Kantonalen Sozialdienstes unter www.ag.ch abrufbar. --gk