Aufnahmepflichtquote nach wie vor erfüllt
26.01.2024 Eggenwil, Region Bremgarten13 statt 12 Asylsuchende
Die Gemeinde Eggenwil nimmt seit 1990 nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht auf. Bei einer gesetzlichen Aufnahmepf lichtquote von gegenwärtig 11,83 Personen (Stichdatum 1. Januar 2024) beherbergt und betreut ...
13 statt 12 Asylsuchende
Die Gemeinde Eggenwil nimmt seit 1990 nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht auf. Bei einer gesetzlichen Aufnahmepf lichtquote von gegenwärtig 11,83 Personen (Stichdatum 1. Januar 2024) beherbergt und betreut Eggenwil derzeit 13 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalitäten Afghanistan und Irak in der 2018 neu erbauten gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft beim Gemeindehaus. Zurzeit sind keine schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine (Ausweis S) mehr privat untergebracht.
2023 wurden schweizweit insgesamt 30 223 Asylgesuche sowie 22 796 Anträge auf Schutzstatus S gestellt. Für das Jahr 2024 erwartet das Staatssekretariat für Migration (SEM) ähnliche Zahlen. Zum aktuellen Zeitpunkt geht das SEM für das Jahr 2024 von 25 000 (+/– 5000) Anträgen auf Schutzstatus S und von 30 000 Asylgesuchen aus. Die Szenarien des SEM sind allerdings mit Unsicherheit behaftet und müssen je nach Verlauf des Kriegs in der Ukraine oder der Migrationsbewegungen laufend angepasst werden.
Das SEM hat dem Kanton Aargau im Jahr 2023 insgesamt 3221 Personen zugewiesen (1416 aus dem regulären Asylbereich sowie 1805 mit Schutzstatus S). Aufgrund der aktuellen Szenarien des SEM rechnet der Kantonale Sozialdienst (KSD) für das Jahr 2024 mit rund 3500 Zuweisungen von Personen aus dem regulären Asylbereich sowie Personen mit Status S. Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben. Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt. Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Gemeinden, welche die fortwährend der Lage angepasste Aufnahmepflichtquote nicht erfüllen, erhalten vom Kanton eine Zuweisungsverfügung zur Aufnahme der noch ausstehenden Anzahl Personen beziehungsweise der Meldung von Plätzen. Bei ungenutztem Ablauf der Vorlaufzeit von 30 Tagen stellt der KSD den betroffenen Gemeinden eine Kostenpauschale für die Ersatzzahlung von 90 Franken pro Person und Tag in Rechnung.
Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren im Restaurant Sternen
Kommenden Mittwoch, 31. Januar, treffen sich die Eggenwiler Senioren um 11.30 Uhr zum gemeinsamen Mittagessen im Restaurant zum Sternen in Eggenwil, um gemeinsam zu essen und um sich auszutauschen Dieses Angebot der Pro Senectute Aargau ist vom Bundesamt für Sozialversicherungen subventioniert, weil es in besonderem Masse die Selbstständigkeit und Autonomie von älteren Menschen fördert.
Die Mittagstischleiterin Rosmarie Tellenbach nimmt An- und Abmeldungen per Telefon 056 633 40 12 oder 079 825 53 91 entgegen. Die Daten der Mittagstische können dem Veranstaltungskalender auf der Gemeindehomepage unter Veranstaltungen entnommen werden. --gk