Aufhebung von Massnahmen
02.05.2023 Zufikon, Region BremgartenAktuelles aus dem Gemeindehaus Zufikon
Der Gemeinderat hat über die teilweise Aufhebung von Massnahmen aufgrund der für den Winter 2022/2023 prognostizierten Strommangellage beraten. Die Strassenbeleuchtung bleibt weiterhin zwischen 1 und 5 Uhr ausgeschaltet. Die ...
Aktuelles aus dem Gemeindehaus Zufikon
Der Gemeinderat hat über die teilweise Aufhebung von Massnahmen aufgrund der für den Winter 2022/2023 prognostizierten Strommangellage beraten. Die Strassenbeleuchtung bleibt weiterhin zwischen 1 und 5 Uhr ausgeschaltet. Die Abschaltung jeder zweiten Strassenlampe während den ordentlichen Beleuchtungszeiten wird aufgehoben. Die übrigen Massnahmen bleiben bestehen. Über die Installation der Weihnachtsbeleuchtung wird erst im Herbst aufgrund der sich dann zeigenden Situation entschieden.
Elektraschacht und Rohranlagen an der Emausstrasse
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Erstellung eines Elektraschachts und von Rohrleitungen an der Emausstrasse (im Zusammenhang mit einem privaten Bauobjekt) an die Emil Huber AG, Gartenbau, Wohlen, zum Preis von 13 130 Franken vergeben.
Ersatz Strassenbeleuchtung an der Emausstrasse
Der Gemeinderat hat den Auftrag für den Ersatz von neun öffentlichen Beleuchtungen mit intelligenter LED-Beleuchtung an die Schréder Swiss AG, Thun, zum Preis von 9340 Franken vergeben.
Personelles: Vom Lernenden zum Forstwart
Pablo Rios Benjumea, Lernender im Forstbetrieb Zufikon, wird im Anschluss an seine Ausbildung seinen Lehrbetrieb als Forstwart unterstützen.
Die Ortsbürgergemeinde Zufikon und die Verwaltung freuen sich, ab dem 1. August auf einen ausgewiesenen Fachmann wie Pablo Rios Benjumea zählen zu dürfen.
Leerwohnungszählung bei Verwaltung melden
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni.
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, die folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Liegenschaftsverwaltungen und Hauseigentümer werden gebeten, leer stehende Objekte bis spätestens am 1. Juni den Einwohnerdiensten Zufikon zu melden (hana.iseni@zufikon. ch).
Bevölkerungsumfrage zum 1.-August-Feuerwerk
Der Gemeinderat hat im März eine Bevölkerungsumfrage zur weiteren Durchführung eines 1.-August-Feuerwerks durchgeführt. 27,7 Prozent der Befragten möchten an einem Feuerwerk festhalten, 72,3 Prozent der Antwortenden befürworten ein Alternativprogramm anstelle eines Feuerwerks.
Der Gemeinderat hat, gestützt auf das Umfrageergebnis, entschieden, ab dem Jahr 2024 auf die Durchführung eines Feuerwerks zu verzichten.
Den Besucherinnen und Besuchern der 1.-August-Feier soll stattdessen ein Wertbon im Betrag von 15 Franken abgegeben werden, welcher bei der Gastronomie des durchführenden Vereins am Bundesfeiertag eingelöst werden kann. --gk