Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt zu lassen. Auf öffentlichen Anlagen und verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen. Hundehalter müssen dafür sorgen, dass der öffentliche und private Grund nicht durch Hunde verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, ...
Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt zu lassen. Auf öffentlichen Anlagen und verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen. Hundehalter müssen dafür sorgen, dass der öffentliche und private Grund nicht durch Hunde verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen. Wer somit einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass sämtliche Grundstücke wie auch Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutz werden. Vom 1. April bis am 31. Juli gilt die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand bis 50 m Entfernung zum Wald.
Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv.
Zwei Baubewilligungen erteilt
Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Vendula Bicik, Widen: Bereits erstellte An- und Umbauten mit Umgebungsgestaltungen, Neubau Terrassenerweiterung, Bachmattweg 4. – Stephan Bühler, Bergdietikon: Vergrösserung Dachflächenfenster, Gugelmattstrasse 24.