Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die neu einen Hund halten, haben diesen bei der Abteilung Einwohnerdienste anzumelden. Den Haltern wird Mitte Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2026/27 in der Höhe von 120 Franken ...
Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die neu einen Hund halten, haben diesen bei der Abteilung Einwohnerdienste anzumelden. Den Haltern wird Mitte Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2026/27 in der Höhe von 120 Franken zugestellt. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April der Abteilung Einwohnerdienste, Telefon 056 649 29 29 oder einwohnerdienste@widen.ch, zu melden.
Herdenschutzhunde, Herdengebrauchshunde und Hunde, die für öffentliche Aufgaben eingesetzt werden, sind von der Hundetaxe befreit. Für die Befreiung muss bis am 30. April ein entsprechender Nachweis bei der Abteilung Einwohnerdienste eingereicht werden.
Häckseldienst am 25. März
Der Technische Dienst Widen führt im ganzen Gemeindegebiet am Mittwoch, 25. März, und je nach Anfall eventuell auch am darauffolgenden Tag einen Häckseldienst für Baumschnittmaterial (Maximaldurchmesser 15 cm) von Bäumen und Sträuchern, jedoch keine Wurzeln, durch. Bis zu 15 Minuten Arbeitsaufwand des Technischen Dienstes sind gratis. Danach folgen Gebühren. Diese können direkt bar bezahlt werden oder werden durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.
Das Häckselgut wird von der Gemeinde nicht mitgenommen, auch nicht bei der nächsten Grünabfuhr. Die Anmeldungen sind bis spätestens Dienstag, 24. März, 11.30 Uhr, an die Abteilung Bau und Planung (Telefon 056 649 29 39 oder E-Mail bauundplanung@widen.ch) zu richten.