AUS DEM GROSSEN RAT
08.03.2024 Mutschellen, Kolumne, Grosser RatLukas Huber, GLP, Berikon.
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An der letzten Grossratssitzung war alles angerichtet für ein gesetzgeberisches Festmahl. Das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) sollte ...
Lukas Huber, GLP, Berikon.
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An der letzten Grossratssitzung war alles angerichtet für ein gesetzgeberisches Festmahl. Das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) sollte revidiert werden. Einfach erklärt, enthält das VRPG die Spielregeln, die im Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Behörden gelten. Jede und jeder von uns kommt – bewusst oder unbewusst – regelmässig mit dem Verwaltungsrechtspflegegesetz in Kontakt. Sei es beim Parkieren auf öffentlichem Grund, beim Einreichen eines Baugesuchs oder beim Besuch auf dem Passbüro. Es handelte sich deshalb um eine wichtige Vorlage für die Verwaltung und für alle Bürgerinnen und Bürger.
Nebst der Umsetzung verschiedener Vorstösse wollte die Regierung mit dem VRPG vor allem die wichtigsten Pfeiler für die Digitalisierung der Verwaltung einschlagen. Diese standen allerdings reichlich schief in der Gesetzeslandschaft. Während Nationalund Ständerat derzeit das zentrale Gesetz zur Digitalisierung der Justiz beraten, preschte der Kanton Aargau mit eigenen Abläufen, Begrifflichkeiten und ungenügenden Verbindlichkeiten vor, die zum erwarteten Bundesgesetz im Widerspruch standen. Politik ist immer auch eine Frage des Timings – hier wurde es klar verfehlt.
Die Vorlage war derart komplex, dass im Vorfeld gleich drei Kommissionen den Gesetzesentwurf intensiv berieten. Für mich persönlich waren diese Beratungen hinter verschlossenen Türen ein Highlight dieser Legislatur. Es wurde äusserst kontrovers auf juristisch hohem Niveau und ohne politische Scheuklappen über einzelne Bestimmungen debattiert. Besonders erfreulich war die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit in dieser vermeintlich trockenen und komplexen Materie. Leider bewegte sich die Regierung trotz parteiübergreifendem Konsens in den zentralen Fragen nicht und hielt an der ursprünglichen Vorlage fest.
Wir sahen uns deshalb gezwungen, dem Grossen Rat zu beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Parlament ist diesem Antrag mit grosser Mehrheit gefolgt. Damit war das Geschäft erledigt, ohne dass die zahlreichen Paragrafen beraten werden konnten.
Gerne hätte ich im Plenum des Grossen Rats die Dutzenden gestellten Anträge mitberaten und die anderen Mitglieder von meiner Haltung zu überzeugen versucht.
So blieben aber die umfangreichen vorbereiteten Voten unverlesen auf meinem Computer. Auch das gehört zur Parlamentsarbeit: Sich sorgfältig auf alle möglichen Eventualitäten vorzubereiten, ohne zu wissen, was davon tatsächlich verwertet werden kann.
Als Grossrat geht es aber nicht darum, möglichst oft und lange am Rednerpult zu stehen. Unsere Aufgabe ist, gute und schlanke Gesetze für die Aargauerinnen und Aargauer zu zimmern, die auch in Zukunft Bestand haben. Dabei sind die harten Diskussionen in den Kommissionen ungleich wichtiger als ausschweifende Voten vor der Tribüne im Grossratssaal.
Der Ball liegt nun wieder bei der Regierung. Ich bin gespannt auf eine neue Vorlage, die den wichtigen und überfälligen Schritt in die digitale Zukunft auf einem solideren Fundament möglich macht.