AUS DEM GROSSEN RAT
17.11.2023 Grosser Rat, Kolumne, MutschellenGabriel Lüthy, FDP, Widen.
Der Grosse Rat hat am vergangenen Dienstag das getan, was Politiker am besten können: Geld verteilen. Zahlreiche Kredite und Zusatzkredite wurden genehmigt, welche hoffentlich ...
Gabriel Lüthy, FDP, Widen.
Der Grosse Rat hat am vergangenen Dienstag das getan, was Politiker am besten können: Geld verteilen. Zahlreiche Kredite und Zusatzkredite wurden genehmigt, welche hoffentlich später auch einen Nutzen für die Bevölkerung bringen werden.
Der erste Zusatzkredit von 1,5 Millionen Franken kommt der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei zugute. Sie erhalten zusätzliche personelle Ressourcen, um Straftaten im Zusammenhang mit vergebenen Krediten der öffentlichen Hand nachzugehen. Wir erinnern uns (ungern) an die Covid-19-Pandemie.
Der Kanton hat zusammen mit dem Bund Kredite an Firmen gegeben, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Betriebsschliessungen abzufedern. Der Anteil der zu Unrecht bezogenen Unterstützungsmassnahmen ist zwar tief, dennoch will der Kanton Aargau betrügerischen Handlungen gezielt nachgehen. Der Grosse Rat war einstimmig der Meinung (das kommt selten genug vor), dass die Aufarbeitung wichtig ist und fehlbare Bezüger zur Rechenschaft gezogen werden sollen.
Was auf Bundesebene die Nationalbank, ist auf kantonaler Ebene die Aargauische Kantonalbank. Die Politiker freuen sich über die Gewinne dieser Banken und haben viele tolle Ideen, wie diese zu verteilen sind.
Im Fall der Aargauischen Kantonalbank ging es am Dienstag nicht um die Verteilung des Gewinns, sondern darum, wo die Aargauische Kantonalbank ihre Steuern bezahlen soll. Heute ist es so, dass zunehmend Aarau (63 Prozent) vom steuerlichen Geldsegen profitiert, befinden sich dort die meisten Mitarbeitenden des Bankhauses.
Der Steueranteil der 32 Gemeinden mit Filialstandorte ging in den letzten Jahren zurück, da viele Funktionen in Aarau zentralisiert wurden.
Eine Motion verlangt eine gerechtere Verteilung der Steuergelder. Nun ist wieder Fantasie gefragt, wie dies unter Berücksicht igung der geltenden Steuergesetze besser gelöst werden kann. Der Vorstoss wurde überwiesen, das heisst der Regierungsrat soll eine Auslegeordnung und einen Vorschlag erstellen, wir sind gespannt.
Ein anderer Kredit von 8,4 Millionen Franken wurde für ein Informatikprojekt im Steuerwesen gesprochen. Wir erinnern uns: Der Kanton muss sein Steuergesetz im Bereich des Eigenmietwerts anpassen, damit er wieder konform mit den eidgenössischen Vorgaben ist.
Dieser Systemwechsel muss mit einer Informatiklösung unterstützt werden, damit alles transparenter, schneller und damit effizienter wird. Eine Rarität ging mit dem Kreditantrag einher. Der Kanton will nämlich nach der Einführung tatsächlich vier Stellen einsparen.
Die schnellen Rechner stellen unschwer fest: Die Investition amortisiert sich allein mit den Stelleneinsparungen praktisch nicht. «Zum Glück» werden mit dem Systemwechsel höhere Steuern erwartet, sodass sich die Investition dennoch auszahlt. Wenigstens für den Kanton.