Energiesparmassnahmen beschlossen
25.10.2022 ZufikonGemeinde reduziert Energieverbrauch so gut wie möglich
Bund und Kanton haben bereits Empfehlungen zu den Energiesparmassnahmen abgegeben, um einer allfälligen Strommangellage entgegenzuwirken. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau hat zudem einen ...
Gemeinde reduziert Energieverbrauch so gut wie möglich
Bund und Kanton haben bereits Empfehlungen zu den Energiesparmassnahmen abgegeben, um einer allfälligen Strommangellage entgegenzuwirken. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau hat zudem einen Leitfaden für Gemeinden erstellt, um diese bei der Umsetzung von kommunalen Stromsparmassnahmen zu unterstützen. Der Gemeinderat Zufikon hat anlässlich seiner Sitzung vom 17.Oktober entschieden, mit welchen Massnahmen die öffentliche Hand die Bestrebungen von Bund und Kanton unterstützt. Gleichzeitig wird damit ein Zeichen gesetzt, dass auch die Gemeinde Zufikon ihren Teil zur Problemlösung beiträgt.
Reduzierte Beleuchtung im öffentlichen Raum
Die Massnahmen betreffen verschiedene Bereiche. Einerseits ist eine Umrüstung der Strassenlampen auf stromsparende LED-Leuchtmittel für das Jahr 2023 budgetiert. Eine Umrüstung kann nicht innert Kürze erfolgen, weshalb anderweitige Massnahmen zu treffen sind. So wird die Strassenbeleuchtung reduziert. Weil die einzelnen Kandelaber nicht einzeln gesteuert respektive ein- und ausgeschaltet werden können, sollen in der Regel bei jeder zweiten Strassenlampe die Sicherungen entfernt werden. Weiter wird auf das durchgehende Brennenlassen der Strassenbeleuchtung verzichtet. Diese wird während der ganzen Woche, einschliesslich der Wochenenden, von 1Uhr bis 5Uhr komplett ausgeschaltet. Zudem wird auf das Installieren der Weihnachtsbeleuchtung an den Kandelabern im Dorf verzichtet. Der Weihnachtsbaum auf dem Schulareal hingegen wird als «Leuchtturm» in der Adventszeit wie in den Vorjahren aufgestellt. Die Beleuchtung des Baumes erfolgt mit stromsparenden LED-Lampen vom Eindunkeln bis zum Morgengrauen. Auf weitere weihnachtliche Beleuchtungen wird hingegen verzichtet.
Weiter wird die Aussenbeleuchtung bei den öffentlichen Gebäuden ausgeschaltet, sofern diese nicht sicherheitsrelevant ist. Die Innenbeleuchtung im Gemeindehaus und auf der Schulanlage wird nach Arbeits- oder Schulschluss künftig komplett ausgeschaltet. Die entsprechenden Anpassungen der Steuerungen werden vorgenommen.
Sobald der Fussballclub Bremgarten auf dem Sportplatz Zufikon am 7. November auf das Hallentraining umstellt, wird die Flutlichtanlage ausser Betrieb genommen. Die Aussenbeleuchtung auf dem Schulareal, bestehend aus Laternen, Wegleuchten und Beleuchtung in den Laubengängen, wird jeweils von 24 Uhr bis 6 Uhr komplett ausgeschaltet.
Heizung nur wenn nötig
Die Gebäude der Schulanlage sowie das Gemeindehaus werden über eine Holzschnitzelheizung mit Wärme versorgt. Das Brennmaterial stammt aus dem Zufiker Wald. An der Anlage sind auch private Liegenschaften im Lindenpark angeschlossen. Zusätzlich besteht eine Ölheizung, welche einerseits Spitzen abdeckt und andererseits bei einem Ausfall oder einer Revision der Holzschnitzelheizung zum Einsatz kommt. Die Temperaturen in den Schulhäusern, Kindergärten und im Gemeindehaus werden so weit abgesenkt, dass die Arbeiten weiterhin verrichtet werden können. Nicht oder wenig genutzte Räume sind nur bei Belegung zu heizen.
Im Mehrzweckgebäude Unterdorf (Feuerwehr, Werkhof, Doppelkindergarten), welches ebenfalls mit Holzschnitzeln geheizt wird, gelten dieselben Richtlinien. In den mit Öl geheizten L iegenschaf ten öffentlicher Nutzung (Zufikerhuus, externe Kindergärten, Tagesstrukturen) sind die Temperaturen analog zu senken.
Bei den an die Holzschnitzelheizungen angeschlossenen Wärmebezügern (vermietete Wohnungen, Anschlüsse im Lindenpark und Bachhalde) bleibt es den Bezügern überlassen, die Bundes- und die kantonalen Empfehlungen umzusetzen. Sie werden in der Wärmelieferung nicht eingeschränkt.
Massnahmen gelten für Winterhalbjahr 2022/2023
Die geplanten Massnahmen werden zeitnah umgesetzt, sobald die entsprechenden Installationen und Anpassungen in den Steuerungen vorgenommen wurden. Sie gelten vorerst für das Winterhalbjahr 2022/2023. Sofern es die Situation erfordert, behält sich der Gemeinderat vor, über weitere Massnahmen zu entscheiden oder Anordnungen von Bund und Kanton umzusetzen. --gk