Marco Huwyler, Redaktor.
2012 wurde das kantonale Arbeitsrecht angepasst. Unterstützt vom Souverän schränkte man damals die Möglichkeit von sonntäglichen Öffnungen der Verkaufsgeschäfte ein. Damit sollten die ...
Marco Huwyler, Redaktor.
2012 wurde das kantonale Arbeitsrecht angepasst. Unterstützt vom Souverän schränkte man damals die Möglichkeit von sonntäglichen Öffnungen der Verkaufsgeschäfte ein. Damit sollten die Arbeitnehmenden geschützt werden. Der Sonntag als Ruhe- und Feiertag gestärkt.
Das klingt auf den ersten Blick gut, führt auf den zweiten aber zu ärgerlichen Fällen wie jetzt in Bremgarten. Vor einem Highlight wie dem Markt der Vielfalt muss man die Angestellten nicht schützen. Viele von ihnen freuen sich auf die Arbeit in der speziellen Marktatmosphäre mit mittelalterlicher Stimmung. Die rege, fröhliche Betriebsamkeit ist auch für sie ein kurzweiliger Kontrastpunkt in einem ansonsten zuweilen auch grau sein könnenden Arbeitsalltag mit viel Däumchendrehen.
Es sollte deshalb in Zukunft lokale Ausnahmen für traditionell verankerte Sonntagsarbeitsgründe geben dürfen. Zumal das Kleingewerbe derzeit mit genügend Widrigkeiten zu kämpfen hat. Den Altstadtgeschäften ist es daher zu wünschen, dass sie in Aarau Gehör finden und nächstes Jahr wieder normal öffnen dürfen.