Mehr Fairness schaffen
25.03.2022 KüntenSignalisation des neuen Parkplatzsystems liegt öffentlich auf
Im letzten Juni wurde an der «Gmeind» in Künten das neue Parkplatzreglement angenommen, seit 1. Januar gilt es. Die entsprechende Signalisation liegt bis Mitte April öffentlich auf. ...
Signalisation des neuen Parkplatzsystems liegt öffentlich auf
Im letzten Juni wurde an der «Gmeind» in Künten das neue Parkplatzreglement angenommen, seit 1. Januar gilt es. Die entsprechende Signalisation liegt bis Mitte April öffentlich auf. Kontrolliert wird es, sobald die Signale stehen.
Roger Wetli
«Unser oberstes Ziel ist es, dass es in unserem Dorf keine dauerhafte Gratisnutzung von öffentlichen Parkplätzen durch Private mehr gibt», erklärt der Künter Vizeammann Yves Moser. «Wer ein Auto besitzt, soll auch für seinen Parkplatz aufkommen, so, wie es die allermeisten Einwohnerinnen und Einwohner tun.» Das neue Parkplatzreglement ist bereits in Kraft. In der jetzigen öffentlichen Auflage geht es ausschliesslich um die Signalisation. «Diese ist eine Herausforderung», gibt Moser Einblick. «Es muss so kommuniziert werden, dass es jeder versteht.»
Drei verschiedene Arten
Die öffentlichen Parkplätze werden künftig auf drei verschiedene Arten bewirtschaftet. Bei der Schule, dem Kindergarten, auf dem Kiesplatz und vor der Gemeindeverwaltung gilt eine Pflicht zur Registrierung per Smartphone zwischen 2 und 6 Uhr nachts. Das Parkieren bleibt aber die ganze Zeit gratis. «Die Registration dient einzig zur Kontrolle durch die Polizei. Damit wollen wir das Dauerparkieren nachts verhindern», betont Moser. Dafür hat der Gemeinderat den Begriff Dauerparkieren genau definiert. «Wir sprechen davon, wenn das zwei oder mehr Nächte pro Woche geschieht», so der Vizeammann. «Wer tagsüber hier sein Fahrzeug regelmässig abstellt, darf das. Das betrifft zum Beispiel Lehrer und Gemeindeangestellte. Diese benötigen mit dem neuen Regime auch weiterhin keine Sonderbewilligung.» Mit der einen erlaubten Nacht möchte der Gemeinderat verhindern, dass nach Festivitäten Angetrunkene noch nach Hause fahren. Sie sollen ihr Auto am nächsten Tag abholen können. «Die meisten Festbesucher sind nach 2 Uhr aber sowieso schon weg», weiss der Vizeammann.
Eine «Blaue Zone» gibt es für die zwei öffentlichen Parkfelder beim Volg. «Bei der ARA ist Parkieren ebenfalls gratis, wobei dieses Parksystem bereits seit längerer Zeit in Betrieb ist und kontrolliert wird. Es gilt tagsüber eine maximale Parkzeit von 8 Stunden. Wenn jemand aber um 16 Uhr erscheint, darf er bis maximal 11 Uhr am nächsten Tag bleiben», so Yves Moser. «Denn zwischen 20 und 7 Uhr zählen wir die Parkzeit nicht. Dieses System hat sich bisher bewährt.» Der Vizeammann betont, dass bei der ARA diese Art der Bewirtschaftung bestehen bleibt, bis alle Reusstaler Gemeinden einheitliche Regeln für das Parkieren an der Reuss bestimmt und umgesetzt haben. «Es ist vorgesehen, dass wir uns da anschliessen, damit die Fahrzeuglenker nicht mit verschiedenen Parksystemen in diesem Naherholungsgebiet konfrontiert werden. Noch ist aber offen, wie genau diese einheitliche Regel aussehen wird.»
Bewusst günstige Gebühren
Kostenpf lichtig wird es in Künten künftig auf den öffentlichen Parkplätzen in den Quartieren. Wobei es auch hier eine Gratiszeit gibt. Diese beträgt vier Stunden. «Die Registrierung per Smartphone muss aber ab dem ersten Moment erfolgen, da wir sonst nicht kontrollieren können, wie lange ein Fahrzeug bereits parkiert ist», so Moser. Wer es länger als vier Stunden abstellt, löst eine Tageskarte für 3 Franken. Nachtparkieren ist hier erlaubt. Eine Wochenkarte kostet 15 Franken, eine Monatskarte 40 Franken und eine Jahreskarte 400 Franken. «Die Gebühren haben wir bewusst tief gehalten. Es handelt sich um ungeschützte Aussenplätze ohne Garantie, dass auch einer frei ist. Zudem möchten wir mit der Bewirtschaftung der Parkfelder keine zusätzlichen Steuereinnahmen generieren», unterstreicht der Vizeammann.
Laufende Kosten tief halten
Registrieren kann man sein Fahrzeug über drei verschiedene Apps. Der Gemeinderat verzichtet bewusst auf Parkuhren, weil diese Geräte Platz benötigen, teuer in der Anschaffung und vandalenanfällig sind plus regelmässig geleert werden müssen. «Das würde laufende Kosten generieren, die wir mit den Einnahmen wohl kaum decken könnten», so Moser. «Zudem ist das Zahlen per Smartphone spätestens durch die Pandemie dermassen verbreitet, dass es normal geworden ist.» Bei allen drei Parkplatzarten soll der Aufwand für die Gemeindeverwaltung auf ein Minimum beschränkt bleiben.
Obwohl das Parkplatzreglement bereits seit Januar in Kraft ist, gilt es erst, sobald die Signalisation aufgestellt ist. «Die Regionalpolizei wird danach bei Bedarf Kontrollen durchführen. Das funktioniert bei der ARA bereits sehr gut», ist Yves Moser froh.
Gesetzeslücke schliessen
Ebenfalls bis am 11.April liegt auf der Gemeindeverwaltung eine Anpassung der Signalisation am Ortsausgang der Bellikerstrasse auf. Zusätzlich zum Signal «Verbot für Lastwagen» mit vorhandenem Zusatztext «ausgenommen Zubringerdienst und Fahrzeuge der Feuerwehr» ist die Tafel «Höchstgewicht 25 Tonnen» vorgesehen. «Das Lastwagenfahrverbot gilt schon länger. Mit der ergänzenden Tafel möchten wir eine Gesetzeslücke schliessen», erklärt Vizeammann Yves Moser. «Denn landwirtschaftliche Fahrzeuge, die hier durchfahren, sind bisher erlaubt, weil sie nicht als Lastwagen gelten.» Diese Fahrzeuge seien so schwer, dass sie die Strasse kaputt machen. Zudem seien sie derart breit, dass ein Kreuzen auf dieser schmalen Strasse sehr schwierig wird. «Verbreitern können wir diese Strasse nach Bellikon nicht. Fahrten zu den Liegenschaften an der Bellikerstrasse ausserorts werden weiterhin erlaubt bleiben», versichert Yves Moser. --rwi