20 jährliche Anlässe
30.07.2021 BremgartenStadtrat antwortet auf Vorwurf von Cornel Stutz
Cornel Stutz bemängelt in einem «Offenen Brief» an den Stadtrat und an die Veranstalter die grosse Menge an Anlässen in den nächsten Wochen. Zudem kritisiert er die Zutrittskriterien. Der Stadtrat ...
Stadtrat antwortet auf Vorwurf von Cornel Stutz
Cornel Stutz bemängelt in einem «Offenen Brief» an den Stadtrat und an die Veranstalter die grosse Menge an Anlässen in den nächsten Wochen. Zudem kritisiert er die Zutrittskriterien. Der Stadtrat erinnert nun daran, dass vor der Pandemie ein solcher Veranstaltungs-Rhythmus normal war.
Sehr schnell reagiert der Bremgarter Stadtrat auf die Kritik von Cornel Stutz (siehe Leserbrief links). Dass auf dem Casinoareal in kurzer Zeit mehrere Anlässe durchgeführt werden, sei nichts Aussergewöhnliches. Im Altstadtbereich würde es in einem normalen Jahr rund 20 wiederkehrende Veranstaltungen geben, die einen oder mehrere Tage dauern. «Diese Anlässe tragen zum vielfältigen Leben in Bremgarten bei, welches die Stadt zum attraktiven kulturellen Zentrum im Reusstal macht», schreibt der Stadtrat. «Sie haben sich teilweise seit Langem etabliert. Eine Mehrzahl dieser Anlässe findet im Freien statt, weshalb sie in den Sommermonaten gehäuft auftreten.»
Der Stadtrat von Bremgarten betont, dass seit Beginn der Coronamassnahmen Anfang 2020 beinahe keine Anlässe mehr durchgeführt werden können, was aber nicht heisse, dass sie vorher nicht stattgefunden hätten. Dank den Lockerungen des Bundesrates könnten diese Anlässe nun wieder stattfinden. «Und somit muss nach einem Pausenjahr wieder mit gewissen Emissionen gerechnet werden.»
Keine Diskriminierung
Auch auf die Teilnahmebedingungen bei den Veranstaltungen geht der Stadtrat ein. «Bei den 3G-Auflagen handelt es sich um Vorgaben des Bundesrates, und an diese halten wir uns auch.» Die Stadtoberhäupter machen darauf aufmerksam, dass das dritte «G» «getestet» heisst. «Wenn sich also jemand vor einem Anlass testen lässt und dies auch belegen kann, wird er oder sie zum Anlass zugelassen.» Der Stadtrat stelle fest, dass damit jedermann die Möglichkeit hat, an einem Anlass teilzunehmen, falls er nicht positiv getestet werde. «Von Diskriminierung kann deshalb keine Rede sein.» --rwi