Dem Gemeinderat ist aufgefallen, dass ihm nicht alle Tagesfamilienverhältnisse (bei den Sozialen Diensten, Zentralstrasse 12) gemeldet werden. Er macht darauf aufmerksam, dass hierfür eine gesetzliche Pflicht besteht. Meldepflichtig ist die Tagesfamilie und nicht jedes einzelne ...
Dem Gemeinderat ist aufgefallen, dass ihm nicht alle Tagesfamilienverhältnisse (bei den Sozialen Diensten, Zentralstrasse 12) gemeldet werden. Er macht darauf aufmerksam, dass hierfür eine gesetzliche Pflicht besteht. Meldepflichtig ist die Tagesfamilie und nicht jedes einzelne Betreuungsverhältnis. Die Meldepflicht besteht, wenn zum Beispiel Kinder unter 12 Jahren betreut werden, wenn mindestens ein Tageskind zweieinhalb oder mehr Tage oder Nächte pro Woche anwesend und die Betreuung gegen Entgelt ist.