Nutzungsplanung bewilligt
11.06.2021 Region BremgartenAn einer ausserordentlichen «Gmeind» genehmigte der Souverän von Fischbach-Göslikon die revidierte Nutzungsplanung. Damit das Areal des ehemaligen Bauernhofs im Chilenacher zu Bauland. Nicht bewilligt wurden hingegen die geplanten Grünzonen an den Hangkanten. Auch die ...
An einer ausserordentlichen «Gmeind» genehmigte der Souverän von Fischbach-Göslikon die revidierte Nutzungsplanung. Damit das Areal des ehemaligen Bauernhofs im Chilenacher zu Bauland. Nicht bewilligt wurden hingegen die geplanten Grünzonen an den Hangkanten. Auch die Landschaftsschutzzonen in der Reussebene wurden verkleinert.
Keine Chance für Grünzone
Nutzungsplanung mit vier Ausnahmen bewilligt
Soll die Hangkante unterhalb der Kantonsstrasse mittels Grünzone freigehalten werden? Seit dem Mitwirkungsverfahren zur Revision der Nutzungsplanung ist das umstritten. Auch an der ausserordentlichen «Gmeind», die vorgestern in Niederwil stattfand.
Erika Obrist
Alle 15 Jahre sollten die Gemeinden die Nutzungsordnung mit Bauzonenplan, Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung anpassen. Das heute gültige Regelwerk in Fischbach-Göslikon stammt aus dem Jahr 1998. Höchste Zeit also, neu festzulegen, wo wie hoch gebaut werden darf im Siedlungsgebiet, wie das Kulturland genutzt werden darf und welche Güter (Gebäude, Wege, Hecken, Wegkreuze) erhalten werden sollen.
Vor sechs Jahren haben Gemeinderat und Planungskommission die Revision der Nutzungsplanung in Angriff genommen. Vorgestern wurde über das grosse Werk an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung befunden. Sie fand in Niederwil statt, weil in der dortigen Doppelturnhalle alle Schutzmassnahmen eingehalten werden konnten. 68 von 1076 Stimmberechtigten nahmen daran teil.
Zwei Änderungen im Bauzonenplan bewilligt
Gemeindeammann Hans Peter Flückiger stellte die wesentlichen Änderungen im Bauzonen- und Kulturlandplan vor. Das Areal der ehemaligen Kläranlage wird der Landwirtschaftszone zugeschlagen. Im Gegenzug wird ein ehemaliges Hofareal im Chileacher zu Bauland. Auf eine Einfamilienhauszone wird künftig verzichtet; neu werden diese Quartiere zur Wohnzone 2. Im Gebiet Zelgli wird der bestehende Betrieb einer Arbeitszone zugewiesen, das restliche Land einer Wohn- und Arbeitszone 2. Die wertvolle, noch unverbaute Hangkante in beiden Ortsteilen soll erhalten bleiben, indem man sie einer Grünzone zuweist.
Diese Grünzone war schon beim Mitwirkungsverfahren und bei der öffentlichen Auf lage umstritten. Ebenso an der Versammlung vorgestern. Die Gemeinde wolle den Eigentümern Bauland wegnehmen, wurde vorgebracht. Weshalb Fischbach- Göslikon die Hangkante schützen sollte, andere Gemeinden in der Reussebene hätten diese auch verbaut. In der Gemeinde habe es schon genügend Grün, es brauche diese Streifen in beiden Ortsteilen nicht. Das Votum von Grossrat Walter Stierli, die Einschränkungen für die Grundeigentümer seien minim, half wenig, um einen Meinungsumschwung herbeizuführen.
Der Änderungsantrag, die Grünzone im Dorfteil Fischbach zu streichen, wurde mit 20:19 Stimmen angenommen. Der Änderungsantrag, fünf Parzellen aus der Grünzone im Ortsteil Göslikon aus dem Zonenplan zu streichen, wurde mit 25:18 Stimmen angenommen.
Landschaftsschutzzone reduziert
Im Kulturlandplan sind die Gewässerräume ausgeschieden und die Freihaltegebiete wegen Hochwasser (auch im Siedlungsgebiet). Der Wildtierkorridor sowie die Landschaftsschutzzonen werden festgelegt. Dazu kommen die Naturschutzzonen und die Militärzone.
Ein Teilnehmer verlangte, die Landschaftsschutzzonen in der Reussebene seien auf die vom Kanton vorgegebenen Schutzzonen zu beschränken. Dieser Antrag wurde mit 34:15 Stimmen äusserst deutlich angenommen.
Bei der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), dem lokalen Baugesetz, gab es nur einen Änderungsantrag. Der Passus, dass im Gebiet Zelgli keine Lärmschutzwände erstellt werden dürfen, wurde mit 43:3 Stimmen gestrichen.
In der Schlussabstimmung wurde die Nutzungsplanung – ohne die vier bewilligten Änderungen – mit 56:3 Stimmen angenommen.
Nun muss noch der Kanton über die revidierte Nutzungsplanung befinden. Der Gemeinderat muss in den nächsten Wochen und Monaten über die vier bewilligten Änderungsanträge befinden. Das Resultat seiner Überlegungen muss er dem Souverän an einer der nächsten Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreiten.
Antrag überwiesen
Unter dem Traktandum Verschiedenes wurden von den Teilnehmenden noch zwei Anträge überwiesen. Mit dem ersten wird der Gemeinderat beauftragt, beim Kanton, allenfalls beim Bund, vorstellig zu werden, damit der Gewässerraum des eingedolten Moosbachs aus den Planwerken gestrichen wird. Dem folgte die Versammlung mit 30:11 Stimmen. Dasselbe soll auch im Siedlungsgebiet der Fall sein, wo der Moosbach offen geführt wird, so der zweite Antrag. Das wurde mit 29:13 Stimmen angenommen.