Erneuerungswahl steht an
04.05.2021 Region BremgartenAus dem Gemeindehaus Eggenwil
Die gegenwärtige Amtsperiode läuft auf den 31. Dezember aus. Folglich finden in diesem Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2022/25 statt. In Eggenwil finden die ...
Aus dem Gemeindehaus Eggenwil
Die gegenwärtige Amtsperiode läuft auf den 31. Dezember aus. Folglich finden in diesem Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2022/25 statt. In Eggenwil finden die Gesamterneuerungswahlen am 26. September statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang erfolgt am 28. November. Insgesamt sind 16 Amtsträgerinnen und Amtsträger neu zu wählen.
Durch das Volk zu wählen sind die Exekutive (Gemeinderat) sowie die selbstständigen Kommissionen mit eigenen Entscheidungsbefugnissen: fünf Mitglieder des Gemeinderats mit gleichzeitiger Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann, drei Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglieder sowie ein Ersatzmitglied der Steuerkommission sowie zwei Stimmenzähler und zwei Ersatzstimmenzähler als Mitglieder des Wahlbüros.
Die Aufgaben der Schulpflege gehen aufgrund des kantonalen Volksentscheids per 1. Januar 2022 an den Gemeinderat über. Die bisherige kommunale Schulbehörde wird deshalb Ende dieses Jahres aufgehoben.
Zwei Demissionen in der Finanzkommission
Auf Anfrage der Gemeindekanzlei haben die Mitglieder der Finanzkommission Fabrice Dierauer und Claudio Zappacosta ihren Verzicht auf eine erneute Kandidatur erklärt. Alle übrigen bisherigen Amtsträger stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Die offizielle Verdankung und Verabschiedung der scheidenden Behörden- und Kommissionsmitglieder findet anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. November statt.
Wahlvorschläge bis 13. August einzureichen
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis Freitag, 13. August, 12 Uhr, bei der Kanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das jeweils erforderliche Formular kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird.
Im ersten Wahlgang ist die stille Wahl nur bei den Kommissionen möglich, nicht aber bei Gemeinderat, Ammann und Vizeammann.
Werden bei der Finanz- und der Steuerkommission sowie beim Wahlbüro weniger oder gleich viele wählbare Kandidierende vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen dann keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen still gewählt. --gk