Anmeldefrist für Wahlen läuft bis am 13. August
28.05.2021 BremgartenInformationen aus dem Rathaus
Am Sonntag, 26. September, finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022/2025 von folgenden Behörden und Kommissionen statt: Stadtrat (fünf Mitglieder), Stadtammann und Vizeammann; Finanzkommission (fünf Mitglieder); ...
Informationen aus dem Rathaus
Am Sonntag, 26. September, finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022/2025 von folgenden Behörden und Kommissionen statt: Stadtrat (fünf Mitglieder), Stadtammann und Vizeammann; Finanzkommission (fünf Mitglieder); Steuerkommission (drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied); Stimmenzähler (vier Mitglieder und vier Ersatzmitglieder). Mit der Annahme der kantonalen Abstimmungsvorlage über die Abschaffung der Aargauer Schulpflege ab 1. Januar 2022 entfällt eine Wiederwahl der Mitglieder der Schulpflege.
Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei bis spätestens am Freitag, 13. August, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular zur Anmeldung von Kandidierenden kann bei der Stadtkanzlei Bremgarten bezogen oder auf der Website der Stadt Bremgarten heruntergeladen werden. Stadtammann und Vizeammann werden ebenfalls am 26. September gewählt. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Die Wahlen des Stadtrates, des Stadtammanns und des Vizeammanns finden in jedem Fall an der Urne statt. Für die Wahl der restlichen Behörde gilt: Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Ortsbürgerversammlung am 30. November
Im Rahmen der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. November finden die Gesamterneuerungswahlen von folgenden Behörden beziehungsweise Kommissionen statt: Finanzkommission und Stimmenzähler. Grundlage ist das Gesetz über die Ortsbürgergemeinden, wonach die Ortsbürgergemeindeversammlung jeweils für eine Amtsdauer im Voraus die Zahl der Mitglieder der Finanzkommission festlegt. Ebenso ist die Zahl der Stimmenzähler festzulegen. Die Neuwahlen erfolgen im Rahmen der Ortsbürgergemeindeversammlung.
Der Stadtrat respektive die Abteilung Bau hat folgende Baubewilligungen erteilt: Huber Monika; Umbau Sichtschutz, Geb. 1368 auf Parz. 2605, Zelglistr. 11a. – Ludwig Marion; Pergola auf bestehender Terrasse, Geb. 6B auf Parz. 2342, Bibenlosstr. 2. – Brunner und Kottmann Immobilien AG, Zufikon; Abbruch Gebäude und Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Doppelgaragen, Geb. 2196 auf Parz. 6348, Büntacher 41 und 41a (Hermetschwil-Staffeln). – Lüscher Luchsinger Patrik und Luchsinger Selina; Anbau Musikzimmer, Sanierung Flachdach, Neubau PV-Anlage, Geb. 1416 auf Parz. 4379, Weingarten 12. – Meili Carmen und Krüger Joachim; Anbau Vordach Gartensitzplatz, Geb. 1496 auf Parz. 4731, Ringstr. 44. – Baumann Alexander und Michaela, Hermetschwil; Fischteich und zwei Autoabstellplätze, Geb. 2190 auf Parz. 6335, Bünzerstr. 26. – Hasler Felix, Hermetschwil-Staffeln, und Brechbühl Annette, Unterlunkhofen; Kaminanlage für Schwedenofen, Fassadenänderung, Sektionaltor Carport, Geb. 2404 auf Parz. 6386, Birkenweg 6a. – St. Josef-Stiftung; Gastroprovisorium für 16 Monate, Parz. 4402. – Ario GmbH, Rombach; Betrieb Gassenrestaurant, Parz. Nr. 2240, Obertorplatz 7. --sk