Sieben Einsprachen
27.04.2021 MutschellenIn Berikon gibt es Widerstand gegen den Gestaltungsplan Riedacher. Einsprecher Ulrich von Moos hat grundsätzlich nichts gegen die Überbauung. Wird der aktuelle Plan umgesetzt, fürchtet er aber eine Verminderung der Strassensicherheit. --red
In Berikon gibt es Widerstand gegen den Gestaltungsplan Riedacher. Einsprecher Ulrich von Moos hat grundsätzlich nichts gegen die Überbauung. Wird der aktuelle Plan umgesetzt, fürchtet er aber eine Verminderung der Strassensicherheit. --red «Anwohner gingen vergessen» Einsprache gegen den Gestaltungsplan Dorfgarten Riedacher Sind Fussgänger und Velofahrer auf dem Chörenmattweg noch sicher, wenn der Riedacher überbaut ist? Ulrich von Moos bezweifelt das stark. Laut Gestaltungsplan verschmälert sich die Zufahrt zu seinem Haus auf 2,5 Meter. Zu schmal für Lastwagen und Lieferwagen. Erika Obrist Das Areal Riedacher bietet Platz für rund 500 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Land gehört grösstenteils der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde, hinzu kommen private Eigentümer. Um das Areal sinnvoll überbauen zu können, hat die Gemeinde den Gestaltungsplan Dorfgarten Riedacher ausgeschaffen. Vorgesehen sind 16 Baufelder mit drei- oder viergeschossigen Bauten. Durchs Areal führt ein öffentlicher Fuss- und Radweg vom Berikerhus bis zum Chörenmattweg. Der Gestaltungsplan lag bis 13. April öffentlich auf. Sieben Einsprachen gegen den Gestaltungsplan sind beim Gemeinderat eingegangen. Eine von ihnen stammt von Ulrich von Moos. Er wohnt am Chörenmattweg; sein Grundstück grenzt an den Gestaltungsplanperimeter. «Wir Anwohner sind bei der Planung vergessen gegangen», nennt er den Grund für seine Einsprache. Wege nicht weiter belasten «Ich sorge mich vor allem um die Sicherheit der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die künftig den Fuss- und Radweg durchs neue Wohnquartier zum Chörenmattweg nutzen», so von Moos. Der Chörenmattweg ist im unteren Teil nur 3,5 Meter breit und mit einem allgemeinen Fahrverbot (Ausnahme Zubringer) belegt. Zu den Zubringern gehören auch landwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Weg zum zu bewirtschaftenden Kulturland. Das wird auch in Zukunft so sein. Fährt ein Traktor mit angehängtem Ladewagen auf dem Chörenmattweg, so bleibt links und rechts kaum ein Zentimeter mehr frei für Fussgänger und Velofahrer. «Die Unfallgefahr wird stark erweitert», hält von Moos in seiner Einsprache fest. Er verlangt, dass der schmale Weg nicht stärker belastet wird. Zumindest soll ein Verkehrskonzept erstellt werden, das sämtliche Verkehrsträger und die räumlichen Verhältnisse vor Ort berücksichtigt. Auch soll das allgemeine Fahrverbot beibehalten werden im schmalen Abschnitt des Wegs. Zufahrt noch möglich? Sorgen bereitet von Moos auch die Zufahrt zu seiner Liegenschaft. Mit dem Gestaltungsplan wird diese auf 2,5 Meter reduziert. Mit dem Privatauto ist das zu schaffen. Wie aber kommen Handwerker in ihren Lieferwagen zum Haus, wenn an diesem einmal etwas zu renovieren oder umzubauen ist? Wie kann ein Lastwagen zu- und wegfahren? Von Moos verlangt, dass eine grössere und breitere Zufahrt geplant wird. Auch sei die Ausfahrtssituation zu verbessern. Und zwar im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens, nicht später. Damit nicht genug. Von Moos besitzt ein im Grundbuch eingetragenes Fuss- und Fahrwegrecht zulasten der Nachbarparzelle zu seinem Grundstück. Das im Gestaltungsplan vorgesehene Baufeld C1 liegt genau auf dem Bereich dieses Wegrechts. Von Moos kann nicht verstehen, dass das Baufeld C1 so geplant wurde, obwohl die Dienstbarkeit bekannt ist. Er beharrt auf dem ihm zustehenden Recht und verlangt, dass dieses beibehalten und im Gestaltungsplan eingezeichnet wird. Nicht nachvollziehen kann der Einsprecher zudem, weshalb beim Baufeld C2 direkt an der Grenze zum Kulturland ein viergeschossiger Bau erlaubt ist. Zwar ist es mit einem Gestaltungsplan möglich, ein Geschoss höher zu bauen als im Zonenplan vorgesehen. Der Gemeinderat muss aber aufzeigen, wie das zusätzliche Geschoss zu einem siedlungsund landschaftsgestalterisch besseren Ergebnis führt. Diesen Nachweis sieht von Moos im Fachgutachten nicht erbracht. Erschliessung aufzeigen Da die Liegenschaft von Ulrich von Moos heute über das zu überbauende Gebiet Riedacher erschlossen ist, erwartet er Informationen, wie diese Erschliessung sichergestellt wird, wenn nebenan gebaut wird. Eine entsprechende Planung und Umsetzung wäre vor Baubeginn auszuführen, so seine Forderung. «Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Überbauung Riedacher», betont von Moos. Der Gestaltungsplan sei jedoch fehlerhaft und müsse deshalb als Ganzes nochmals überarbeitet werden. Weiter betont er, dass er seine Vorbehalte bereits im Mitwirkungsverfahren vorgebracht habe, diese jedoch nicht in den Gestaltungsplan aufgenommen wurden. Nun hofft er auf die Rechtsmittel. Er hat sich einen Anwalt genommen. Und er wird für seine Anliegen kämpfen. Wenn es sein müsse, bis zur höchsten Instanz. Sieben Einsprachen eingegangen Die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans Dorfgarten Riedacher ist abgeschlossen. Wie der ressortverantwortliche Gemeinderat Stephan Haag auf Anfrage mitteilt, sind fristgerecht sieben Einsprachen eingegangen. «Nach einer ersten groben Sichtung richten sich die Einsprachen inhaltlich gegen die Themenschwerpunkte Erschliessung und Parkierung, Durchquerung, Freiräume sowie Schutz der Privatsphäre und des Eigentums», so Stephan Haag. Die einzelnen Einsprachen werden nun dahingehend geprüft, ob diese zum Gestaltungsplanverfahren gehören oder zum nun beginnenden Landumlegungsverfahren oder gar zum späteren Baubewilligungsverfahren. Einsprachen werden geprüft Sobald die Einsprachen zum Gestaltungsplanverfahren fachlich geprüft sind, folgt durch das Projektteam die Vorbereitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderats. Der Gemeinderat selber wird danach Stellung beziehen zu den Einsprachen. Daran schliessen sich die Einigungsverhandlungen an und das Landumlegungsverfahren wird eingeleitet. Schliesslich fasst der Gemeinderat Beschluss über den Gestaltungsplan und über die Landumlegung. Dann geht das Werk ans kantonale Baudepartement, das ebenfalls seinen Segen geben muss. Falls der Entscheid nicht so ausfällt, wie der oder die Einsprecher es möchten, so kann der Rechtsweg beschritten werden. --eob