Das Departement Gesundheit und Soziales stellt den Gemeinden die Liste für die Aufnahmepflicht von vorläuug aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern per 31. März zu. Diese Personen werden rechnerisch auf die Gemeinden verteilt, entsprechenden dem Anteil an der ...
Das Departement Gesundheit und Soziales stellt den Gemeinden die Liste für die Aufnahmepflicht von vorläuug aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern per 31. März zu. Diese Personen werden rechnerisch auf die Gemeinden verteilt, entsprechenden dem Anteil an der schweizerischen Wohnbevölkerung. Gemäss Berechnung besteht für Hägglingen eine Aufnahmepflicht von 9,44 Personen. Mit einem Bestand von 10 Personen ist diese erfüllt.