Wenns sein muss, vor Gericht gehen
08.01.2021 Region BremgartenWird die Hochspannungsleitung von Niederwil nach Obfelden als Freileitung erstellt oder in den Boden verlegt? Der Entscheid des Bundesrats steht bevor. Sollte keine Verkabelung erfolgen, will der Verein Verträgliche Starkstromleitung Reusstal vor Gericht für sein Anliegen kämpfen. ...
Wird die Hochspannungsleitung von Niederwil nach Obfelden als Freileitung erstellt oder in den Boden verlegt? Der Entscheid des Bundesrats steht bevor. Sollte keine Verkabelung erfolgen, will der Verein Verträgliche Starkstromleitung Reusstal vor Gericht für sein Anliegen kämpfen. --eob
Banger Blick nach Bern
Verträgliche Starkstromleitung Reusstal (VSLR): Kein Gespräch mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Freileitung oder Erdverkabelung zwischen Niederwil und Obfelden? Der Entscheid des Bundesrats zur Linienführung und Übertragungstechnik soll im ersten Quartal fallen.
Erika Obrist
Das ganze Freiamt setzt sich für eine Erdverkabelung der künftigen 380-Kilovolt-Hochspannungsleitung zwischen Niederwil und Obfelden ein. Das haben die Stellungnahmen der lokalen und regionalen politischen Instanzen und Verbände gezeigt nach der Präsentation von Swissgrid zum Korridor, in dem die von 220 auf 380 Kilovolt aufgerüstete Leitung zwischen Niederwil und Obfelden angelegt werden soll, und Übertragungstechniken.
Weitere Mitwirkung nicht vorgesehen
Vehement setzt sich der Verein Verträgliche Starkstromleitung Reusstal seit gut einem Jahrzehnt für eine Verkabelung der neuen Hochspannungsleitung ein. Um seine Argumente nochmals vorbringen zu können, suchte der Verein das Gespräch mit dem Bundesamt für Energie. Dieses lehnte ein solches ab. «Wir konnten dort unsere fundierten Vorschläge für alternative Leitungsführung sowie Grab- und Kabeltechnik nicht vortragen», sagt Vereinspräsident Hans Kneubühler aus Fischbach-Göslikon. Also wandte sich der Verein direkt an die ressortverantwortliche Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit der Bitte um ein Gespräch. «Wir hofften, dass sie vermitteln wird.» Denn das Bundesamt für Energie favorisierte einen Korridor für eine Freileitung mit einer kurzen Teilverkabelung unter der Reuss hindurch.
Doch auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga erteilte dem Verein eine Absage. Die lokale Bevölkerung, die betroffenen Gemeinden und Kantone hätten ihre Anliegen im Rahmen des Sachplanverfahrens bereits eingebracht, so die Bundesrätin. Eine weitere Mitwirkung der Öffentlichkeit sei nicht vorgesehen. Sommaruga versicherte dem Verein jedoch in einem Schreiben, «dass der Bundesrat sich bei der Prüfung des Vorhabens mit den Anliegen der lokalen Bevölkerung sorgfältig auseinandersetzen und mit seinem Entscheid sicherstellen wird, dass eine angemessene Lösung festgelegt wird.»
Den Widerstand aufgezeigt
Natürlich ist der Verein enttäuscht über die Absage aus Bern, obwohl er damit insgeheim gerechnet hat. «Immerhin konnten wir den Blick der Ressortvorsteherin auf den breit abgestützten Widerstand gegen eine Freileitung im Reusstal lenken», so Kneubühler. Das Antwortschreiben der Bundesrätin zeige aber, dass sie den breiten Widerstand der Bevölkerung aus dem ganzen Freiamt gegen eine Freileitung im Reusstal aufgenommen habe. Den Entscheid des Bundesrats, ob es eine Freileitung oder eine Erdverkabelung geben und wo die Leitung durchführen wird, erwartet der Verein im ersten Quartal diesen Jahres.
Vorerst könne der Verein nur auf den Bundesratsentscheid warten und auf einen guten Ausgang hoffen. Einzig die Kantone hätten notfalls die Möglichkeit, nochmals ein Bereinigungsverfahren zu verlangen.
Optimierungspotenzial ist vorhanden
Falls es keine Verkabelung auf voller Länge geben sollte, prüft der Verein den Gang ans Gericht. «Details müssen wir jedoch erst noch intern diskutieren», so Kneubühler. Für diesen Fall sei der Verein vorbereitet. So habe er beispielsweise mithilfe von Fachleuten die von Swissgrid geltend gemachten Kosten von 180 Millionen Franken hinterfragt. «Bei einer optimierten Linienführung sowie einer entsprechenden Kabel- und Bautechnik können die Kosten massiv gesenkt werden», hält der Verein fest. Die entsprechenden Berechnungen und Pläne liegen dem Verein vor. Es wäre dann am Gericht zu entscheiden, ob dieses Optimierungspotenzial genutzt werden müsse, um eine Verkabelung genehmigungsfähig zu machen.
Auf substanzielle Unterstützung angewiesen bei Gang vor Gericht
Damit der Verein zielgerichtet weiterarbeiten kann, müsse er wissen, ob er bei einem Gang vor Gericht auf die Unterstützung der Mitglieder und der Gemeinden aus der Region zählen könne, sagt Kneubühler. «Wir werden den Rechtsweg nur einschlagen, wenn Zusagen über substanzielle Unterstützung und Absicherung durch Gemeinden, Organisationen und Private vorliegen.»