Bald unter Denkmalschutz
18.12.2020 BremgartenAntrag für Koller-Haus ist gestellt
Alex Hürlimann renoviert das Koller-Haus an der Reussgasse 10 mit viel Eigenleistung. Jetzt soll es unter Denkmalschutz gestellt werden.
Die ältesten Nachweise des Koller-Hauses gehen auf 1434 zurück. ...
Antrag für Koller-Haus ist gestellt
Alex Hürlimann renoviert das Koller-Haus an der Reussgasse 10 mit viel Eigenleistung. Jetzt soll es unter Denkmalschutz gestellt werden.
Die ältesten Nachweise des Koller-Hauses gehen auf 1434 zurück. Diese Jahreszahl kennt man aufgrund einer Altersbestimmung eines Balkens. Da man aus dieser Zeit auch von einem Stadtbrand weiss, könnte das Gebäude sogar noch älter sein. Sein Besitzer Alex Hürlimann renoviert es in Eigenregie mit grösstmöglicher Rücksicht auf die Geschichte.
Vergleichen standhalten
Immer wieder tauchen Elemente auf, bei denen man heute nur noch rätseln kann, wozu sie einmal dienten. Eine ins Mauerwerk eingebaute Tür verband das Koller-Haus wahrscheinlich mit dem Nachbargebäude.
Es sind solche Elemente, die die kantonale Kommission für Denkmalschutz und Archäologie zur Überzeugung bringt, dass dieses alte Haus Vergleichen mit den Altstadthäusern von Aarau standhält. --red
Von kantonaler Bedeutung
Das Koller-Haus an der Reussgasse 10 soll unter Denkmalschutz gestellt werden
Das Gebäude in der Bremgarter Unterstadt ist im Besitz von Alex Hürlimann. Er renoviert es selber, zusammen mit Spezialisten. Das Haus stammt mindestens aus dem Jahr 1434.
André Widmer
Im dritten Stock an der Reussgasse 10 hat es sich die Familie von Hauseigentümer Alex Hürlimann provisorisch etwas gemütlich gemacht. Denn noch ist die Renovation des im Volksmund als Koller-Haus bekannten, schlanken Gebäudes nicht abgeschlossen, ein Grossteil des Hauses harrt noch der Sanierung. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein Ende der Arbeiten auch ein Ding der Unmöglichkeit. Dies angesichts der Grösse des Gebäudes und insbesondere wegen des historischen Hintergrunds. Denn dieser macht die Ausführung der Arbeiten anspruchsvoll und es ist zuweilen auch wegen der denkmalschützerischen Vorgaben grosse Vorsicht geboten, nicht alles ist erlaubt.
Aussenarbeiten noch nicht ganz beendet
Bis auf die Südfassade mit Fachwerk im dritten Stock sind die Verputzarbeiten abgeschlossen. Durch einen Baustopp an der Südfassade gab es dort Verzögerungen. Für die Malerarbeiten hat es aufgrund der schlechten Witterung im Oktober nicht gereicht, dies wird im Frühjahr nachgeholt. Einen grossen Teil der Fassade hat Alex Hürlimann dabei selber saniert. Aus Kostengründen hat der Eigentümer die Kooperation mit dem bisherigen bauführenden Unternehmen mittlerweile beendet. «So ein Haus umzubauen, ist kein Schleck, da müssen alle am gleichen Strick ziehen», sagt Hürlimann. Auch brauche es eine gewisse «Naivität», ein solches Projekt anzugehen und durchzuziehen, meint er. Im Inneren des Hauses hat der gelernte Schreiner Hürlimann bisher erst stabilisierende Massnahmen ergreifen dürfen. Für den konkreten Innenausbau will er über die Festtage ein Schreiben für dessen Bewilligung vorbereiten.
Die kantonale Kommission für Denkmalschutz und Archäologie befürwortet es, die Liegenschaft als Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung unter Schutz zu stellen. Das Koller-Haus ist ein bedeutendes Haus (diese Zeitung berichtete im Juli darüber). Denkmalschutz und Kantonsarchäologie wurden seit Beginn involviert. Es wurden bauarchäologische Untersuchungen gemacht, Mitarbeiter der Kantonsarchäologie waren mehrmals vor Ort. Auch wurden sogenannte dendrochronologische Proben vorgenommen.
Bedeutendes Haus
Bei der Dendrochronologie wird das Alter des Holzes wissenschaftlich bestimmt. So ist gemäss Kantonsarchäologie mittlerweile klar, dass das beim Bau des Hauses verwendeten Holz für die Deckenbalken ein Fälldatum von 1432/1433 aufweist. Weil es im Jahr 1434 zu einem Unterstadtbrand gekommen ist, geht man davon aus, dass es eines der ersten Häuser gewesen ist, das nach diesem Brand gebaut wurde. «Ob es sich um einen Wiederaufbau oder einen kompletten Neubau handelt, ist unbekannt», heisst es in einer Stellungnahme der kantonalen Kommission für Denkmalpflege und Archäologie. Allerdings schliesst man es auch nicht ganz aus, dass das Haus den Brand überstanden hat.
Gemäss der Stellungnahme ist aber spätestens 1548 der Holzbau durch ein Steingebäude ersetzt worden. An einer Fenstersäule im ersten Obergeschoss ist die Jahreszahl 1548 verewigt worden. Man geht davon aus, dass das spätgotische Gebäude zunächst nur drei Geschosse aufwies. Brandspuren am Mörtel an der Westfassade deuten zudem auf einen weiteren Brand im 17. oder 18. Jahrhundert hin. Es kam auch zu mehreren Renovationen und Umbauten bis ins 19. Jahrhundert.
Entdeckung in der Wandnische
Das Prunkstück im Innern ist sicherlich im ersten Obergeschoss der Raum mit einem sogenannten Kassettentäfer an der Decke mit viereckigen Vertiefungen, wohl gotisch geprägt. Letzten Juli hat Eigentümer Alex Hürlimann zudem noch eine Entdeckung an einer Wand im ersten Obergeschoss gemacht. Es war zunächst noch nicht klar, ob es sich dabei um eine Holztür, einen Durchgang oder einen Bohlenschrank handelte. In der Zwischenzeit wird in der Stellungnahme der Kommission festgehalten: «Eine weitere Wandnische ist in die Ostwand eingelassen, zusammen mit einer nachträglich ins Mauerwerk eingebauten Tür.» Diese lasse auf eine Verbindung mit dem einstigen östlich anschliessenden Gebäude schliessen, das im frühen 20. Jahrhundert abgebrannt ist, heisst es weiter. Die kantonale Kommission für Denkmalschutz und Archäologie ist überzeugt, «dass das Altstadthaus Reussgasse 10 einem Vergleich mit den kantonal geschützten Altstadthäusern im Aargau standhält.»
Bereut den Aufwand nicht
Für Alex Hürlimann ist die sachgerechte Sanierung dieses Hauses Ehrensache und mit Leidenschaft verbunden. Er ist sich der historischen Bedeutung mehr als bewusst, sieht die Geschichte des Gebäudes und seiner früheren Bewohner in einem Zusammenhang. Er bereut den Aufwand, den er finanziell und physisch betreiben muss, nicht. «Nein, absolut nicht.» Für ihn ist klar: «Es ist wichtig, dass es weitergeht. Bei diesem Projekt darfst du nicht zweifeln. Es gibt nur einen Weg – weitermachen.»