Aktuelles aus dem Boswiler Gemeindehaus
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 verfügt der Gemeinderat über eine neue Verkehrsbeschränkung. Laut dieser gilt auf der Martinsstrasse neu eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde.
Einwendungen mit Begründung einreichen
Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind bis am 28. Dezember bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Aufgrund anhaltender Unsicherheit und auch auf Anraten der Geschäftsleitung der Pro Senectute wird der traditionelle monatliche Mittagstisch bis auf Widerruf sistiert. Im Wissen, dass die geselligen Treffen für ältere…