Mit Eingabe vom 10. November gingen beim Departement Volkswirtschaft und Inneres zwei Abstimmungsbeschwerden betreffend direkte Urnenabstimmung (Traktandum 1 beziehungsweise Traktanden 1 bis 6) in Berikon vom 29. November ein. Die Beschwerdeführenden haben gefordert, dass über die ...
Mit Eingabe vom 10. November gingen beim Departement Volkswirtschaft und Inneres zwei Abstimmungsbeschwerden betreffend direkte Urnenabstimmung (Traktandum 1 beziehungsweise Traktanden 1 bis 6) in Berikon vom 29. November ein. Die Beschwerdeführenden haben gefordert, dass über die erwähnten Traktanden nicht an der Urne abgestimmt wird, sondern diese anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung neu traktandiert und der Bevölkerung zur Diskussion vorgelegt werden.
Keine aufschiebende Wirkung
Der Gemeinderat beantragte in seiner Stellungnahme, die Beschwerden seien vollumfänglich abzuweisen und die betreffenden Traktanden seien nicht im Sinne einer vorsorglichen Massnahme von der Urnenabstimmung abzusetzen.
Mit dem Zwischenentscheid vom 20. November hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres entschieden, dass das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen und die Traktanden 1 bis 6 nicht von der Urnenabstimmung abgesetzt werden. Das heisst: Am 29. November werden sämtliche kommunalen Abstimmungsvorlagen ausgezählt. Die Abstimmungsergebnisse erwachsen jedoch erst nach dem rechtskräftigen Entscheid der kantonalen Behörde in Kraft.