Lärm oder Musik?
30.10.2020 MutschellenKonflikt um Weideglocken
Einige Menschen lieben das Gebimmel der Kuhglocken von der nahen Weide; es ist wie Musik in ihren Ohren. Andere können nachts deswegen nicht schlafen und möchten nur eines: Dass dieser Lärm aufhört. Im Beriker Quartier Oberdorf ist ...
Konflikt um Weideglocken
Einige Menschen lieben das Gebimmel der Kuhglocken von der nahen Weide; es ist wie Musik in ihren Ohren. Andere können nachts deswegen nicht schlafen und möchten nur eines: Dass dieser Lärm aufhört. Im Beriker Quartier Oberdorf ist dieser Konflikt nun zutage getreten. Anwohner fordern mittels Petition, dass auch ihnen das Recht auf Nacht- und Sonntagsruhe gewährt wird. Eine Beschwerde ist hängig. --eob
Warten auf den Kanton
Petition für mehr Nacht- und Sonntagsruhe im Oberdorf eingereicht – und gegen Weideglocken
Darf das Vieh, das am Siedlungsrand nachts und sonntags auf der Weide ist, Glocken tragen? Das Polizeireglement der Gemeinde Berikon erlaubt dies. Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Oberdorf wollen das ändern.
Erika Obrist
Das Quartier Oberdorf ist ländlich geprägt. Links und rechts der Oberdorfstrasse hat es, vom Mattenhofkreisel kommend, Weideland. Zwischen Bodenfeldstrasse und Rummelbach: Weideland. Gegenüber dem Hotel Restaurant Stalden: Weideland. Oberhalb der Reinenstrasse: Weideland.
Mit Ausnahme der Wintermonate ist das Jungvieh vielfach tagsüber und nachts auf der Weide. Einige Landwirte hängen ihren Tieren Glocken um, andere nicht. Glocken machen Lärm. Lärm ist ungesund.
Lärmklagen eingereicht
Bereits im Sommer letzten Jahres ging beim Gemeinderat Berikon eine Beschwerde von Anwohner Markus Hüsser ein wegen Lärmbelästigung durch Kuhglocken. Dies, nachdem Gespräche mit dem Halter der Tiere erfolglos verlaufen waren. Nach Rücksprache mit der Fachstelle Luft und Lärm beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) reichte er eine erneute Beschwerde beim Gemeinderat ein und forderte einen rechtskräftigen Entscheid. Auch ein weiterer Anwohner reichte eine Lärmschutzklage ein wegen des Kuhglockengebimmels. Beide Lärmklagen wurden vom Gemeinderat abgewiesen mit der Begründung, dass im Beriker Polizeireglement Weideglocken explizit erlaubt und von den gesetzlichen Ruhezeiten ausgenommen sind. «Dieser Entscheid führte dazu, dass meine Ehefrau und ich eine Beschwerde ans Departement BVU einreichten», so Markus Hüsser weiter. Der Entscheid des Kantons steht noch aus.
In diesem Frühjahr und Sommer bimmelten die Kuhglocken im Oberdorf wieder. Nun sammelten sechs Anwohner aus dem Quartier, die mehrheitlich seit 30 bis 50 Jahren im Oberdorf wohnen, Unterschriften für eine Petition an den Gemeinderat. 37 Personen haben die Petition unterschrieben. «Auch die Anwohnerinnen und Anwohner im Oberdorf haben Anspruch auf eine erholsame Nachtruhe», halten sie in der Bittschrift fest. Sie fordern den Gemeinderat auf, Weideglocken unter der Woche von 20 bis 7 Uhr (samstags ab 18 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags zu verbieten.
«Der Lärm durch die Weideglocken führt dazu, dass man während 24 Stunden fast keine ruhige Minute hat», begründet Markus Hüsser, der selber seit 45 Jahren im Oberdorf wohnt, das Vorgehen. Der Lärm sei auch bei geschlossenen Fenstern deutlich hörbar. Komme hinzu, dass in der warmen Jahreszeit nachts kein Fenster offengehalten werden könne.
Keine zufriedenstellende Lösung gefunden
Die Petitionäre wollen auch eine Rechtsgleichheit erreichen. Denn wer am Abend etwas länger und lauter ein Fest feiere, der müsse mit einer Busse wegen Nachtruhestörung rechnen. Die Nachtruhestörung durch Weideglocken hingegen müsse bis anhin toleriert werden.
Gemeindeammann Stefan Bossard ist sich des Konflikts bewusst. Nach Eingang der Beschwerde habe er versucht, zwischen Landwirt und Anwohnern zu vermitteln. «Leider konnte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.»
Das Reglement allenfalls ändern
Die Beschwerde abgewiesen habe der Gemeinderat, weil er sich an das von der Gemeindeversammlung bewilligte Polizeireglement halte. Nun warte der Gemeinderat den Entscheid des Kantons zur Beschwerde ab. «Sollte der Kanton entscheiden, dass der Passus mit den Weideglocken im Reglement übergeordnetem Recht widerspricht, so werden wir das Reglement entsprechend anpassen.» Sollte der Kanton die Beschwerde jedoch abweisen, «so müssen wir an einer der nächsten Gemeindeversammlungen darüber diskutieren, ob Weideglocken erlaubt bleiben sollen oder nicht.»
Über Sinn und Zweck mit Landwirten gesprochen
Bossard führt weiter aus, dass er mit verschiedenen Landwirten über Sinn und Zweck von Weideglocken gesprochen habe. Nach Aussagen der Landwirte hätten die Glocken durchaus einen Nutzen: Sollten die Tiere den Zaun durchbrechen, könne man sie dank den Glocken rascher finden. Auch sei die Intensität des Gebimmels für den Landwirt aufschlussreich; er könne heraushören, ob alles in Ordnung ist auf der Weide oder ob die Tiere aus welchem Grund auch immer beunruhigt sind.
Bossard ist sich bewusst, dass Lärm stört. Auch Lärm von Kuhglocken. Andererseits gebe es im Dorf auch viele Stimmen, die es schön fänden, dass das Vieh Glocken trägt.



