Für die Wahlen vom kommenden Sonntag ist die Urne wie folgt aufgestellt: Am Sonntag, 18. Oktober, beim Gemeindehaus von 9 bis 10 Uhr. Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen; Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer ...
Für die Wahlen vom kommenden Sonntag ist die Urne wie folgt aufgestellt: Am Sonntag, 18. Oktober, beim Gemeindehaus von 9 bis 10 Uhr. Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen; Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint (Stv. durch Ehegatten / eingetragenen Partner oder briefliche Stimmabgabe), muss seinen Stimmrechtsausweis unterschreiben.