Verhalten bei Wildunfall

  11.09.2020 Besenbüren

Jährlich werden im Aargau mehr als 2000 Wildtiere überfahren. Wer ein Wildtier anfährt, ist gesetzlich verpflichtet, den Unfall umgehend beim zuständigen Jagdaufseher oder bei der Kantonspolizei (Notrufnummer 117) telefonisch zu melden. Damit der Automobilist den Schaden am ...


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote