Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden nochmals ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Sind die Mindestvorschriften nicht eingehalten und ergibt sich aus diesem gesetzeswidrigen ...
Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden nochmals ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Sind die Mindestvorschriften nicht eingehalten und ergibt sich aus diesem gesetzeswidrigen Zustand eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer, so kann die Gemeinde für die Durchsetzung der Anordnung sorgen.
Die Abteilung Werkhof wird ab zirka Mitte September Kontrollen durchführen und ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, in Gefahrenbereichen ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste unter Kostenfolge zurückzuschneiden. Das Zurückschneiden erfolgt zulasten des Eigentümers. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat dankt den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und der Passanten bestens.
Letztes und 2020 einziges «Obligatorisches»
Am Freitag, 28. August, findet auf der Schiessanlage Boswil von 18 bis 19.30 Uhr das in diesem Jahr einzige Obligatorisch-Schiessen statt.