Sofern die Schützen ab 8. Juni die Vereinstätigkeit unter Auflagen des Bundesrats wieder aufnehmen dürfen, wird auf eine Sommerpause verzichtet. Der Schiessbetrieb erfolgt jeweils an folgenden Donnerstagen: 2. Juli, 9. Juli, 16. Juli, 23. Juli, 30. Juli, 6. August. Dies unter dem ...
Sofern die Schützen ab 8. Juni die Vereinstätigkeit unter Auflagen des Bundesrats wieder aufnehmen dürfen, wird auf eine Sommerpause verzichtet. Der Schiessbetrieb erfolgt jeweils an folgenden Donnerstagen: 2. Juli, 9. Juli, 16. Juli, 23. Juli, 30. Juli, 6. August. Dies unter dem Vorbehalt, dass die Vorschriften des Bundes und die Schutz- und Hygienemassnahmen eingehalten werden.