Einwandfreies Trinkwasser
22.05.2020 BesenbürenAktuelles aus Besenbüren
Mit Schreiben vom 28. April unterbreitet das Departement Gesundheit und Soziales dem Gemeinderat den Untersuchungsbericht Trinkwasser. Dieser hält fest, dass die Resultate der mikrobiologischen Kontrollen den Anforderungen an Trinkwasser ...
Aktuelles aus Besenbüren
Mit Schreiben vom 28. April unterbreitet das Departement Gesundheit und Soziales dem Gemeinderat den Untersuchungsbericht Trinkwasser. Dieser hält fest, dass die Resultate der mikrobiologischen Kontrollen den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung entsprechen. Die Proben wiesen einwandfreie Qualität auf.
Zählung der leer stehenden Wohnungen
Alle Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümer werden gebeten, der Gemeindeverwaltung die leeren Wohnungen zu melden. Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr eine Zählung durch.
Hundekot aufnehmen und korrekt entsorgen
In letzter Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass Hundehalterinnen und -halter den Kot ihrer Hunde entlang von Strassen und Wegen sowie in Wiesen und Feldern liegen gelassen haben. Auch kommt es immer wieder vor, dass die Kotbeutel auf fremden Briefkästen oder in privaten Mülltonnen entsorgt werden. Der Gemeinderat bittet die Hundehaltenden darum, ihren Verpflichtungen gemäss dem Hundegesetz nachzukommen, indem sie den Hundekot immer aufnehmen und diesen korrekt entsorgen.
Mist und Plastik bei der Gemeindeabfallsammelstelle
Es ist in letzter Zeit häufiger vorgekommen, dass Mist aus Kleintierhaltung neben dem Container auf den Asthaufen geschüttet wurde. Auch wurde Plastik ohne die dafür vorgesehenen Sammelsäcke in den Container geworfen. Der Gemeinderat bittet darum, jegliches Entsorgungsgut sorgfältig zu trennen und korrekt in den jeweils dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Nicht korrekt entsorgter Abfall verursacht unnötige Zusatzkosten. Der Gemeinderat dankt für die Mithilfe.
Schutzkonzept für Vereinstrainings
Seit 11. Mai sind sportliche Aktivitäten auch auf Vereinsbasis unter gewissen Umständen wieder möglich. Grundsätzlich können sämtliche Sportarten im Rahmen der einschränkenden Vorgaben des Bundes wieder ausgeübt werden. Der Sportplatz und die Mehrzweckhalle können von den Vereinen für Trainings genutzt werden, sofern sie die Auflagen des Bundes und des Kantons erfüllen. Für die Nutzung ist dem Gemeinderat ein Gesuch mit einem Schutzkonzept für die Trainings auf der Basis des plausibilisierten Schutzkonzepts des übergeordneten Verbandes einzureichen. Das Schulareal und der Sportplatz sind zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen.
Einhaltung der Ruhezeiten
Wenn Pflanzen, Gras und Rasen wachsen und gedeihen, hat das Werken in Hausgärten und Vorplätzen Saison. Damit ein friedliches Nebeneinander möglich ist, sind Arbeiten wie Rasenmähen, Häckseln, Motorsägen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten im Freien von 12 bis 13 und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen untersagt. Mit Rücksichtnahme lassen sich Konflikte vermeiden. Bei Unklarheiten hilft in der Regel ein sachlich geführtes Gespräch unter den Betroffenen. --gk