Öffnung der Sportanlagen in Dottikon
Seit dem 11. Mai sind unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Dies hat der Bundesrat in ...
Öffnung der Sportanlagen in Dottikon
Seit dem 11. Mai sind unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. April beschlossen. Sportanlagen dürfen gemäss den Weisungen des Bundes öffnen, wenn sie für die Ausübung von Sportaktivitäten notwendig sind. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Sportanlagen ab 1. Juni für den Trainingsbetrieb der Vereine in eingeschränktem Rahmen gemäss geltenden Richtlinien wieder zu öffnen. Es gelten die bisherigen Belegungspläne. Die Vereine haben vor der Nutzung der Mehrzweckhalle ihr Sicherheitskonzept der Gemeindekanzlei mit einem Gesuch zur Nutzung der Anlagen einzureichen. Der Gemeinderat überprüft seinen Entscheid laufend und richtet sich nach den Richtlinien übergeordneter Instanzen. --gk