Wiesen nicht mehr betreten

  07.04.2020 Mutschellen

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, ...


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