Unbürokratisch Hilfe leisten
27.03.2020 KantonKantonales Massnahmenpaket für stark betroffene Unternehmen und selbstständig Erwerbende
Der Regierungsrat will in Absprache mit der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen 300 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Dies in Ergänzung zu den ...
Kantonales Massnahmenpaket für stark betroffene Unternehmen und selbstständig Erwerbende
Der Regierungsrat will in Absprache mit der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen 300 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Dies in Ergänzung zu den vom Bund beschlossenen Massnahmen.
Der drastische Auftrags- und Umsatzrückgang in immer mehr Branchen sowie die vorübergehende Schliessung von Geschäften bringt die Unternehmen an den Rand ihrer Existenz und bedroht breite Bevölkerungsgruppen auch wirtschaftlich. Die Anträge auf Kurzarbeit sind auf einem extrem hohen Niveau und die Anmeldungen von Stellensuchenden auf den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben sich verdreifacht.
Der Regierungsrat begrüsst das vom Bundesrat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen beschlossene Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken; mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen stehen über 40 Milliarden Franken Bundesgelder zur Verfügung. Der Regierungsrat will mit seinem kantonalen Massnahmenpaket die Bundesmassnahmen ergänzen und verstärken. Der Fokus liegt auf der kurzfristigen Nothilfe sowie Liquiditätssicherung. Mögliche Massnahmen zur Wirtschaftsförderung nach der Pandemiekrise werden später geprüft.
Arbeitsgruppe eingesetzt
Das kantonale Massnahmenpaket verfolgt drei Stossrichtungen: Beiträge an kleinere Unternehmen, deren Überleben trotz Soforthilfe des Bundes nicht gesichert ist; Ergänzung der Kreditausfallgarantien des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU); individuelle Unterstützung von KMU, deren Situation zusätzliche Kredite oder Beiträge erfordert, welche sonst nicht abgedeckt sind. Der Regierungsrat will dafür insgesamt 300 Millionen Franken zur Verfügung stellen. In einer ersten Etappe soll auf Mitte April die Hälfte davon freigegeben werden.
Um die kantonalen Massnahmen möglichst optimal und wirksam ausgestalten zu können, wird auf Unternehmen und Branchen fokussiert, die keine oder nur beschränkte Bundeshilfe in Anspruch nehmen können. Dazu hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus der kantonalen Verwaltung und den Aargauer Banken eingesetzt.
Der Regierungsrat hat heute Mittwoch auch diverse verwaltungsinterne Sofortmassnahmen beschlossen. Dazu gehört unter anderem die Anweisung an die Kantonsverwaltung, vom Kanton zu zahlende Rechnungen ohne Ausnutzung von Zahlungsfristen sofort zu begleichen. Für vom Kanton ausgestellte Rechnungen wird die Zahlungsfrist per sofort und bis auf Weiteres von 30 auf 120 Tage erhöht. Als Folge der erweiterten Zahlungsfristen werden die Mahnläufe für Rechnungen des Kantons bis Ende Juni 2020 ausgesetzt.
In Härtefällen auch Steuern stunden
Landammann Markus Dieth hat bereits entschieden, dass die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) vom 31. März auf den 30. Juni erstreckt wird. Beim Steuerbezug sollen Kanton und Gemeinden im Bedarfsfall provisorisch in Rechnung gestellte Steuern stunden oder in der Höhe korrigieren können.
In den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus werden bereits gesprochene Gelder auch für abgesagte Veranstaltungen ausbezahlt, sofern Kosten entstanden sind. Weiter plant der Regierungsrat stark betroffene gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Kanton Aargau, insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales, mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds zu unterstützen. In Aussicht genommen wird ein Betrag von fünf Millionen Franken. Neben den kantonalen Massnahmen ruft der Regierungsrat auch die Unternehmen, an denen der Kanton beteiligt ist, dazu auf, ihrerseits von der Coronakrise betroffene Unternehmen nach Möglichkeit zu unterstützen. --pd