Alle Jahre wieder
28.02.2020 FinanzenJWK Treuhand & Revisions AG: Tipps zur Steuererklärung
Mit den länger werdenden Tagen naht auch die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2019. Mit nachfolgenden Tipps wollen wir Ihnen die damit zusammenhängenden Arbeiten etwas ...
JWK Treuhand & Revisions AG: Tipps zur Steuererklärung
Mit den länger werdenden Tagen naht auch die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2019. Mit nachfolgenden Tipps wollen wir Ihnen die damit zusammenhängenden Arbeiten etwas erleichtern.
Die Berechnung der Steuern erfolgt auf dem Nettoeinkommen eines jeden Steuerpflichti- gen. Es ist also wichtig, dass die geltend gemachten Abzüge vollständig sind, denn abzugsfähige Auslagen, die nicht deklariert werden, führen zu einem falschen, zu hohen steuerbaren Einkommen.
Erlauben Sie uns eine Auswahl von möglichen Abzügen (nicht abschliessend):
Berufsauslagen
Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Aargau können berufsbedingte Ausgaben wie die Fahrtkosten (Kosten für die Fahrt zwischen Wohnund Arbeitsort bis zu 7000 Franken bei Kantons- und Gemeindesteuern respektive 3000 Franken bei der Direkten Bundessteuer) abziehen.
Kosten für Abos des öffentlichen Verkehrs oder Pauschalbeiträge für Fahrräder oder Mofas werden in der Regel anerkannt, Autokosten dürfen nur in Ausnahmefällen abgezogen werden.
Wer über Mittag nicht nach Hause gehen kann, darf auch eine Pauschale für Mehrkosten für auswärtige Verpflegung geltend ma- chen. Stellt der Arbeitgeber eine Kantine zur Verfügung oder leistet in einer anderen Form einen Beitrag an die auswärtige Verpflegung (Lunch-Checks), so reduziert sich die Abzugs- pauschale, da die Mehrkosten für die steuerpflichtige Person tiefer ausfallen.
Versicherungsprämien und Vorsorge
Krankenkassenprämien wie auch Auslagen für andere Versicherungen (Unfall, Leben oder Renten) sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings gel- ten hier Höchstgrenzen (2000 Franken für Einzelsteuerpflichtige, 4000 Franken für Ehepaare), die die effektiven Auslagen seit Jahren nicht mehr vollumfänglich decken.
Freiwilliges Sparen mit der Säule 3a wirkt sich positiv auf die Steuerlast aus. Einlagen bis zum zulässigen Maximalbetrag lassen sich vollständig vom Einkommen abziehen, der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Bezug des so angesparten Kapitals inklusive Zins wird separat und zu einem reduzierten Satz besteuert. Ebenfalls abzugsfähig ist ein Einkauf in die zweite Säule gemäss Absprache mit der Pensionskasse.
Spenden
Zuwendungen an vom Kantonalen Steueramt anerkannte, gemeinnützige Organisationen und Institutionen sowie Parteispenden ab kumuliert 100 Franken sind bis zu bestimmten Obergrenzen vom steuerbaren Einkommen absetzbar. Wer sich finanziell engagiert und anderen et- was Gutes tut, wird so auch steuerlich belohnt.
Liegenschaftsunterhalt
Werterhaltende Unterhaltskosten und teilweise energetische Massnahmen an einer Liegenschaft können in Abzug gebracht werden. Nicht abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen. Deren Belege sind aber ebenfalls aufzubewahren, da diese bei einem allfällig späteren Verkauf der Liegenschaft für die Ermittlung der Grundstückgewinnsteuer von Bedeutung sein können.
Frühpensionierung
Wer sich vor dem ordentlichen Rentenalter pensionieren lässt, muss zwar weiterhin AHV-Beiträge in die erste Säule einzahlen, kann diese aber vom Einkommen abziehen. Ebenso verhält es sich bei AHV-Beiträgen von Nichterwerbstätigen.
Krankheits- und Unfallkosten Selbstbezahlte Gesundheitskosten, die 5 Prozent vom steuerbaren Einkommen übersteigen, sind abzugsfähig. Dazu zählen unter anderem Zahnarztbehandlungen und von der Krankenkasse nicht bezahlte Therapien.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Alimente und Unterhaltsbeiträge an Kinder und Ex-Partner können abgezogen werden. Der Empfänger muss diese Beträge als Einkommen versteuern und kann den pauschalen Kinderabzug geltend machen.
Schulden und Schuldzinsen
Verpflichtungen gegenüber Dritten können vom Vermögen und dafür anfallende Zinsen vom Einkommen abgezogen werden.
Sollten Sie das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung lieber einer Fachperson überlassen und sich nicht mit Formularen und Vorgaben herumschlagen wollen, so stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne zur Verfügung. Vielleicht möchten Sie aber auch einfach Ihre steuerliche Situation einmal überprüfen, um mögliche Optimierungen für die Zukunft zu ermitteln? Wir freuen uns auf alle Fälle auf Ihre Kontaktaufnahme.
JWK Treuhand & Revisions AG
Bremgarterstrasse 3, 5610 Wohlen
Tel. 056 618 48 00
JWK Treuhand & Revisions AG
Zürcherstrasse 1, 5630 Muri
Tel. 056 610 08 09 www.jwk.ch