Beitrag für Sonderschulen

  31.05.2019 Mutschellen

Gemäss Gesetz tragen der Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60, der Gemeindeanteil 40 Prozent. Die Umlage auf die Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl.

Laut Mitteilung des ...


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