Bezirksgericht Muri: Schriftlicher Freispruch
Letzte Woche kam es vor dem Bezirksgericht Muri zu einer Verhandlung. Ein Mann soll einer Frau eine Bankkarte gestohlen und damit Geld abgehoben haben. Nun eröffnete das Gericht schriftlich das Urteil: ...
Bezirksgericht Muri: Schriftlicher Freispruch
Letzte Woche kam es vor dem Bezirksgericht Muri zu einer Verhandlung. Ein Mann soll einer Frau eine Bankkarte gestohlen und damit Geld abgehoben haben. Nun eröffnete das Gericht schriftlich das Urteil: Freispruch.
Es stand Aussage gegen Aussage. Die Strafklägerin behauptete, der Beschuldigte habe ihr in ihrer Wohnung die Bankkarte geklaut und diese geplündert. Er vertrat die Version, dass sie ihm die Karte gegeben hat, damit er Geld abheben könne und sie so ihre Schulden bei ihm abzahle. An der Hauptverhandlung letzte Woche änderten beide immer wieder ihre Schilderungen. Diese stimmten zudem in vielen Fällen nicht mit den Äusserungen im Rahmen der Vernehmungen vor der Verhandlung überein. Das führte dazu, dass Gerichtspräsidentin Simone Baumgartner nach der Urteilsbesprechung kein Urteil verkünden konnte (ausführlicher Artikel über die Verhandlung, Ausgabe 19 vom Freitag, 8. März, Seite 18). Diese Woche folgte es in schriftlicher Form.
Im Zweifel für den Angeklagten
Das Gericht entschied auf Freispruch. Sie behauptet, er habe die Karte gestohlen. Er behauptet, sie habe ihm die Karte gegeben – eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation. Das Gericht habe alles umfassend geprüft. An beiden Sachverhalten haften laut Urteil erhebliche Zweifel. Heisst, weder den Aussagen der Klägerin noch jenen des Beschuldigten folgt das Gericht vollumfänglich. Beim Urteil folgte die Richterin dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. Die vielen gegensätzlichen Aussagen, sowohl der Strafklägerin als auch des Beschuldigten, verunmöglichten es dem Gericht, eine klare Meinung zu finden.
Die Zivilforderungen der Klägerin werden auf den Zivilweg verwiesen. Die Verfahrenskosten gehen auf die Staatskasse.
--ake