Der massive Mangel an Regen hat dazu geführt, dass die Gemeinderäte Niederwil und Fischbach-Göslikon gemeinsam ein Bewässerungsverbot erlassen haben. Diese Massnahme hat zusammen mit einer massiven Einschränkung der landwirtschaftlichen Bewässerung verhindert, dass ...
Der massive Mangel an Regen hat dazu geführt, dass die Gemeinderäte Niederwil und Fischbach-Göslikon gemeinsam ein Bewässerungsverbot erlassen haben. Diese Massnahme hat zusammen mit einer massiven Einschränkung der landwirtschaftlichen Bewässerung verhindert, dass die gemeinsame Wasserversorgung zusammenbrach. So konnte die Wasserversorgung über die ganze Zeit sichergestellt und die nötigen Reserven für eine allfällige Eskalation der Krisensituationen durch beispielsweise einen Gross- oder Flurbrand oder einen Wasserrohrbruch geschaffen werden. Die Wetterlage hat sich in den letzten Tagen so weit entspannt, dass das allgemeine Bewässerungsverbot ab heute wieder aufgehoben werden kann.
Feuerverbot im Wald und in Waldnähe
Seit dem 15. August sind kontrollierte Grillfeuer ausserhalb des Waldes mit einem Abstand von mehr als 200 Metern im Kanton Aargau teilweise wieder erlaubt. Einzelne Gemeinden haben am absoluten Feuerverbot festgehalten. Der Gemeinderat von Fischbach-Göslikon folgt der kantonalen Regelung. Demnach gilt für Fischbach-Göslikon ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe (bis 200 Meter Abstand zum Wald).
Zwei Baubewilligungen erteilt
Der Gemeinderat hat nachfolgende Baubewilligungen erteilt: Rosmarie und Rolf Schafroth, Ifangstrasse 5, Fischbach-Göslikon, Anbau Carport.
– Stucki Kurt und do Rosario Silva Elisabete, Wohlerstrasse 8, Fischbach-Göslikon, nachträglicher Eintrag einer Pergola und von Kleinbauten.