Auf dem neuen Parkplatz der Schulund Sportanlage ist das Parkieren, ausgenommen im Verkehr mit den Schul- und Sportanlagen, zukünftig verboten. Die Verkehrsbeschränkung wurde publiziert und eine eingegangene Einwendung behandelt. Nach erfolgter Signalisation wird die ...
Auf dem neuen Parkplatz der Schulund Sportanlage ist das Parkieren, ausgenommen im Verkehr mit den Schul- und Sportanlagen, zukünftig verboten. Die Verkehrsbeschränkung wurde publiziert und eine eingegangene Einwendung behandelt. Nach erfolgter Signalisation wird die Verkehrsbeschränkung rechtskräftig. Die Tafel wurde bestellt.
Velos und Mofas können beim vorhandenen Velounterstand parkiert werden. Der rote Allwetterplatz und die Grünflchen dürfen nicht mit den Velos, Mofas oder Ähnlichem befahren werden. Auch ist das Abstellen der Fahrzeuge auf diesen Flächen untersagt. Auf den Grünflächen und Spielplätzen sind Hunde nicht erlaubt. Das Spazieren auf den Wegen ist gestattet.