Weniger lang offen in den Sommerferien
01.06.2018 WidenAus dem Gemeindehaus Widen
Während den kommenden Sommerferien gelten im Gemeindehaus reduzierte Schalteröffnungszeiten. Den Einwohnern wird jedoch die Möglichkeit geboten, die verlängerten Schalteröffnungszeiten trotzdem in Anspruch zu ...
Aus dem Gemeindehaus Widen
Während den kommenden Sommerferien gelten im Gemeindehaus reduzierte Schalteröffnungszeiten. Den Einwohnern wird jedoch die Möglichkeit geboten, die verlängerten Schalteröffnungszeiten trotzdem in Anspruch zu nehmen. Vom 9. Juli bis 3. August gelten somit für die Gemeindeverwaltung folgende Schalteröffnungszeiten: montags von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr, dienstags bis donnerstags von 8 bis 11.30 Uhr, freitags von 7 bis 14 Uhr.
Sind Pass und ID noch gültig?
Wer verreisen möchte, muss die Gültigkeit von Pass oder Identitätskarte (ID) frühzeitig prüfen, denn das Ausstellen der Dokumente braucht rund zehn Arbeitstage. Eine neue ID ist auf der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Man muss persönlich vorsprechen. Kinder und Jugendliche haben die Unterschrift der Eltern mitzubringen. Es ist ein Passfoto neueren Datums nötig. Dieses muss den Vorschriften des Passamts entsprechen. Die ID kostet für Erwachsene 70, für Kinder 35 Franken. Der Pass oder das Kombiangebot Pass und ID ist beim Passamt in Aarau zu bestellen. Man muss persönlich vorbeigehen und vorher einen Termin vereinbaren (www.schweizerpass.ch). Das Kombiangebot kostet für Minderjährige 78, für Erwachsene 158 Franken.
Fragen beantworten die Einwohnerkontrolle (056 649 29 29) oder das Passamt (062 835 19 28).
Am 11. Juni ist zu
Am Montag, 11. Juni, gehen Gemeinderat und Angestellte auf den traditionellen Personalausflug. Aus diesem Grund bleiben die Gemeindeverwaltung sowie der technische Dienst geschlossen. Bei Wasserleitungsbrüchen erteilt Telefon 079 635 84 04 Auskunft, bei Todesfällen Telefon 056 649 29 12.
Bäume und Sträucher schneiden
Die Eigentümer von Grundstücken an Strassen und Wegen sind verpflichtet, alle Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, die in den Strassenraum hineinragen, mindestens auf die Grenze zurückzuschneiden. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern frei gehalten werden, über Gehwegen 2,50 Meter. Strassenlampen, Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein. An Einmündungen, Kreuzungen und Ausfahrten müssen Sichtzonen eingehalten werden. Das Zurückschneiden hat bis 30. Juni zu erfolgen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird der Gemeinderat den rechtmässigen Zustand ohne weitere Anzeige durch eine Fachperson auf Kosten des betroffenen Grundeigentümers herstellen lassen. Mit dem Zurückschneiden helfen die Eigentümer mit, das Unfallrisiko zu vermindern.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Bremgarterstrasse
Die Regionalpolizei hat am Donnerstag, 10. Mai, von 10.57 bis 14.15 Uhr auf der Bremgarterstrasse (Richtung Kreisel) eine Tempokontrolle durchgeführt. 196 Fahrzeuge passierten die Messstelle, 70 waren zu schnell (35,7 Prozent). Die höchste Geschwindigkeit betrug 47 km/h. --gk
