106 000 Franken an den Finanzausgleichsfonds
15.07.2025 Region Bremgarten, Finanzen, EggenwilEggenwil ist eine von 63 Aargauer Gemeinden, die zahlen
Die Abgabe von Eggenwil in den innerkantonalen Finanzausgleich für das kommende Jahr beträgt 106 000 Franken (im laufenden Jahr 50 000 Franken, 2024 88 000 Franken). Die sich mehr als verdoppelnde Abgabe ergibt ...
Eggenwil ist eine von 63 Aargauer Gemeinden, die zahlen
Die Abgabe von Eggenwil in den innerkantonalen Finanzausgleich für das kommende Jahr beträgt 106 000 Franken (im laufenden Jahr 50 000 Franken, 2024 88 000 Franken). Die sich mehr als verdoppelnde Abgabe ergibt sich aufgrund des ausgezeichneten Steuerabschlusses 2024. Auf der Gemeindehomepage www.eggenwil.ch findet sich unter der Rubrik «Willkommen/Porträt > Zahlen und Fakten» eine Übersicht der von Eggenwil seit 2009 ununterbrochen abgegebenen Steuergeldern zugunsten anderer Gemeinden. Im 2026 erhalten 133 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge im Umfang von rund 105,4 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es 97 Millionen Franken, die zwischen den Gemeinden umverteilt wurden. Dies entspricht einer Zunahme um neun Prozent. Grund für diesen Anstieg sind die stark gestiegenen Steuererträge aus dem Jahr 2024, die in die Berechnung des Ressourcenausgleichs einfliessen.
63 Gemeinden leisten Finanzausgleichsabgaben in der Höhe von 75 Millionen Franken. Die verbleibenden rund 30 Millionen Franken werden über den Kanton finanziert. Die dafür benötigten Mittel stammen aus den kantonalen Erträgen der Steuerzuschläge, die zweckgebunden für den Finanzausgleich erhoben werden.
Vorsicht beim Baden in der Reuss
Im Sommer lockt das schöne und warme Wetter viele Leute zur Abkühlung ins Wasser, so auch in die Reuss. Dabei ist allerdings auch Vorsicht geboten. Laut Statistik der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG ertrinken in der Schweiz durchschnittlich jedes Jahr rund 50 Personen, wobei die Unfälle zum grössten Teil in Seen und Flüssen passieren. Die einfachen und einprägsamen Verhaltensregeln der SLRG richten sich an alle Personen, die sich am, im und auf dem Wasser aufhalten. Die 3 mal 6 Präventionsregeln der SLRG – 6 Baderegeln, 6 Flussregeln und 6 Freitauchregeln – können unter www.slrg.ch abgerufen werden.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse
Am 3. Juli führte die Regionalpolizei Bremgarten eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, in beiden Fahrtrichtungen durch. Zwischen 11.45 und 14.55 Uhr haben von 168 erfassten Fahrzeugen deren 36 oder 21,4 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 5 km/h folgendes Bild: Zwischen 31 bis 35 km/h: 22 Übertretungen, zwischen 36 bis 40 km/h: 13 Übertretungen und zwischen 41 bis 45 km/h: 1 Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 41 km/h unterwegs. --gk