Zulässig, aber störend
11.06.2025 KommentarSabrina Salm, Redaktorin.
Gemeindeversammlungen mit einer hohen Anzahl stimmberechtigter Personen sind erfreulich, da sie ein lebhaftes Interesse und eine breite Beteiligung an kommunalen Angelegenheiten zum Ausdruck bringen.
Es ...