Zulässig, aber störend

  11.06.2025 Kommentar

Sabrina Salm, Redaktorin.

Gemeindeversammlungen mit einer hohen Anzahl stimmberechtigter Personen sind erfreulich, da sie ein lebhaftes Interesse und eine breite Beteiligung an kommunalen Angelegenheiten zum Ausdruck bringen.

Es ...


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