Rechnung an Gemeinde

  30.11.2021 Kelleramt

Rechnungen für Lieferungen, Leistungen und Arbeiten für die Einwohner- und die Ortsbürgergemeinde, die das aktuelle Jahr betreffen, sind bis spätestens am 30. November unter Angabe der IBAN-Nummer eines Bank- oder Postkontos einzureichen.


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