Rechnung an Gemeinde
30.11.2021 KelleramtRechnungen für Lieferungen, Leistungen und Arbeiten für die Einwohner- und die Ortsbürgergemeinde, die das aktuelle Jahr betreffen, sind bis spätestens am 30. November unter Angabe der IBAN-Nummer eines Bank- oder Postkontos einzureichen.