Leer stehende Wohnungen
18.05.2021 KelleramtDas Bundesamt für Statistik hat die jährliche Leerwohnungszählung auf den 1. Juni angesetzt. Eigentümer von leer stehenden Wohnungen werden ersucht, diese bis am 2. Juni der Gemeindekanzlei zu melden.
Das Bundesamt für Statistik hat die jährliche Leerwohnungszählung auf den 1. Juni angesetzt. Eigentümer von leer stehenden Wohnungen werden ersucht, diese bis am 2. Juni der Gemeindekanzlei zu melden.