Anpassung Kehrichtgebühren
Die ordentlichen Hauskehrichtabfuhren müssen durch Sack-, Sperrgutund Containergebühren finanziert werden. Die Grundgebühren müssen die Aufwendungen für die Spezialabfuhren sowie den Betrieb und Unterhalt der Sammelstellen decken.
Anpassung ab diesem Monat
Gebührenanpassungen liegen in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Gebühren für Kehrichtsäcke, Gebührenmarken und Containerplomben sowie die Grundgebühr sind vom Gemeinderat jeweils nach Rechnungsabschluss per 1. April anzupassen: Wenn die Deckung des massgebenden Nettoaufwandes des vorangegangenen Rechnungsjahres weniger als 95 Prozent beträgt, zu erhöhen und zu senken, wenn die Kostendeckung über 105 Prozent beträgt. Die Kostendeckung 2020 beim Graugut, also bei der Hauskehrichtabfuhr, betrug 106,438…