Aktuelles aus Buttwil
Gegen die durch den Gemeinderat erteilte Baubewilligung vom 26. Februar 2018 für den Neubau eines Mobilfunkmastes der Swisscom Schweiz AG auf Parzelle Nr. 488, Landwirtschaftszone, und den Entscheid des Regierungsrates vom 2. Juli 2019 ist beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau frist- und formgerecht eine Beschwerde eingereicht worden. Mit Urteil vom 16. November 2020 hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde unter Kostenfolgen vollumfänglich abgewiesen. Gegen diesen Entscheid ist keine Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht eingereicht worden.
Die erteilte Baubewilligung vom 26. Februar 2018 für den Neubau einer Mobilfunkantenne ist somit rechtskräftig und das Bauvorhaben kann ausgeführt werden. --gk