Steuerliche Massnahmen
22.05.2020 BremgartenNachrichten aus dem Rathaus
Vom 1. März bis zum 31. Dezember ist bei verspäteter Bezahlung der Steuern, die in diesem Zeitraum fällig werden, kein Verzugszins geschuldet. Wer seine Steuern nicht fristgerecht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, ein Gesuch um ...