Steuerliche Massnahmen

  22.05.2020 Bremgarten

Nachrichten aus dem Rathaus

Vom 1. März bis zum 31. Dezember ist bei verspäteter Bezahlung der Steuern, die in diesem Zeitraum fällig werden, kein Verzugszins geschuldet. Wer seine Steuern nicht fristgerecht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, ein Gesuch um ...


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote