Leer stehende Gebäude zählen

  29.05.2020 Kelleramt

Das Bundesamt für Statistik hat die alljährliche Leerwohnungszählung auf den 1. Juni angesetzt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von leer stehenden Wohnungen mit Stichtag 1. Juni werden ersucht, diese bis am 2. Juni der Gemeindekanzlei zu ...


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote