Keine Sträucher schneiden
19.05.2020 MutschellenGemäss Jagdgesetz darf das Brutgeschäft der Vögel zwischen April und August nicht gestört werden. Es wird ersucht, auf das Zurückschneiden und Entfernen von Bäumen und Sträuchern zu verzichten, wenn darin Brutplätze festgestellt werden.
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